📣 Vortrag in der Verbraucherzentrale: »Geldanlage für Frauen« am 14. Mai um 18 Uhr ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Mit dem „Grundversorger für Gas“ die Preise deckeln?

Hat bei Ihnen auch neulich jemand an der Haustür geklingelt und wollte Ihren „Gaspreis deckeln“? Mit dieser neuen Masche sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Hamburg anscheinend in neue Gasverträge gelockt werden. So gehen die Vertreter laut Berichten von Betroffenen vor.

Mann auf dem Sofa liest Brief und telefoniert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Vermeintliche Vertreter vom „Grundversorger für Gas“ bzw. anderen lokalen Hamburger Energieunternehmen wollen angeblich die Gaspreise von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Hamburg deckeln.
  2. Betroffene Personen werden aufgefordert, an der Haustür ein „Werbe-Einverständnis“ zu unterschreiben. Das führt jedoch zum Wechsel des Gaslieferanten. Über Kosten und Konditionen des neuen Gasliefervertrages wird nicht informiert.
  3. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten an der Haustür keine sensiblen Daten preisgeben, nichts unterzeichnen und Vertragsdetails immer schriftlich einfordern, rät die Verbraucherzentrale. 
  4. Ungewollte Verträge können grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt bei Problemen mit Energieversorgern.
Stand: 13.02.2024

Wieder müssen wir vor unseriösen Geschäftspraktiken an der Haustür warnen. Aktuelle Fälle betreffen Vertreter, die sich als Mitarbeiter des „Grundversorgers für Gas“ oder anderer lokaler Hamburger Energieunternehmen ausgeben. Bei uns sind in den letzten Wochen mehrere Beschwerden deswegen eingegangen. Ein betroffener Verbraucher aus Hamburg hat uns seine Erfahrungen geschildert.

Besuch des „Grundversorgers“ an der Haustür

Vertreter eines Energieunternehmens klingelten an der Haustür von Herrn H. und behaupteten, Mitarbeiter des „Grundversorgers für Gas“ in Hamburg zu sein. Als „Grundversorger“ hätte man nach dem Wegfall der staatlichen Förderung die Aufgabe, die Gaskosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken. Für die genaue Beurteilung der Situation müssten jedoch die Konditionen des aktuellen Gasliefervertrages offengelegt und die Zählernummer angegeben werden. Ob und inwieweit eine Deckelung des Gaspreises möglich sei, würde man im Anschluss an das Gespräch per E-Mail  mitteilen. 

Herrn H. wurde sodann ein Tablet vorgelegt, auf dem er ein „Werbe-Einverständnis“ unterschreiben sollte. Dies, so versicherte man ihm, diene ausschließlich dem Zweck, eine Mail mit allen Einzelheiten zum gedeckelten Gaspreis schicken zu dürfen.

Gasliefervertrag untergeschoben

Wenige Tage nach diesem Vorfall erhielt Herr H. überraschend das Kündigungsschreiben seines bisherigen Gaslieferanten. Auf Nachfrage erfuhr er, dass die Kündigung von seinem „neuen Lieferanten“ veranlasst worden war. Die vermeintliche Werbeeinwilligung hatte zu einem Wechsel des Gasanbieters geführt. Was er für den neuen Gasliefervertrag zahlen sollte, wusste er allerdings nicht. Im gesamten Verlauf hatte man ihm nicht ein einziges Mal ein Vertragsdokument ausgehändigt, welches die auf ihn zukommenden Kosten enthielt.

Bericht von Herrn H.

Vor Kurzem waren Vertreter von Vattenfall bei mir an der Haustüre und haben unter dem Vorwand „vom Grundversorger für Gas“ in Hamburg zu sein. Man sei hier unterwegs, um in der Rolle als „Grundversorger“ Gaspreise zu deckeln, da die staatliche Förderung auslaufen würde. Zudem hat man mich nach meiner Zählernummer gefragt und wollte im Schreiben meines aktuellen Anbieters die Preise prüfen, um zu sehen ob man diese deckeln müsste. Dann hielt man mir ein Tablet hin, auf dem ich ein „Werbe-Einverständnis“ unterzeichnen sollte, welches ausschließlich dafür sei „mir eine E-Mail schicken zu dürfen, die alle Einzelheiten zum gedeckelten Gaspreis enthalten würde“.
Wenige Tage später erhielt ich dann das Kündigungsschreiben meines aktuellen Anbieters, was mich sehr wunderte, da ich diesen Vertrag erst wenige Wochen zuvor abgeschlossen hatte. Auf Nachfrage beim Gas-Netz Hamburg wurde mir dann bestätigt, dass die Kündigung durch meinen „neuen Zulieferer Vattenfall“ erfolgte. Im Endeffekt stellte sich also heraus, dass Vattenfall weder Grundversorger für Gas in Hamburg ist (das ist nämlich E.on), noch dass man Gaspreise deckeln würde. Man hat mir also einfach einen Vertrag untergeschoben, unter falschen Vorwänden. ( ... ) Bis heute weiß ich nicht, was ich bei diesem Vertrag gezahlt hätte, weil mir im gesamten Prozess nicht ein einziges Mal ein Vertragsdokument gegeben wurde, welches die auf mich zukommenden Kosten enthielt. (...)

So machen Sie den Vertragsschluss rückgängig

Sogenannte Außergeschäftsraumverträge lassen sich widerrufen. Hat man Sie an der Haustür überrumpelt, können Sie den Vertragsschluss mit einem Widerruf rückgängig machen. Dann ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Für den Widerruf haben Sie auch bei Gasverträgen grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss und Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung Zeit.

Wenn Sie einen Haustürvertrag rückgängig machen wollen, müssen Sie Ihren Widerruf gegenüber dem Vertragspartner erklären – am besten schriftlich als Einschreiben (auch ein Fax mit Sendebericht ist möglich). Auf jeden Fall sollten Sie nachweisen können, dass Sie den Widerruf rechtzeitig abgeschickt haben und dieser beim Empfänger angekommen ist. Für Ihren Widerruf können Sie das Widerrufsformular nutzen, das Sie beim Abschluss des Vertrags extra erhalten haben (sollten).

Wichtig: Gleichzeitig müssen Sie Ihrem alten Versorger mitteilen, dass Sie die Kündigung Ihres alten Vertrags nicht beauftragt haben und der alte Vertrag weiterhin besteht. Das ist in der Praxis aber häufig nicht so einfach, weil sich die Lieferanten querstellen. Unser Juristen schauen sich Ihren Fall gerne genauer an. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

Schützen Sie sich vor ungewollten Energieverträgen

Kaum jemand kommt auf die Idee, etwas im Fachhandel zu kaufen, ohne vorher einen Produktvergleich zu machen. Genau das passiert jedoch bei unangemeldeten Haustürgeschäften. Diese finden in Deutschland täglich statt. Oft klingeln geschulte Vertreter, die den Überraschungseffekt zu nutzen wissen. Um sich vor solchen unseriösen Praktiken zu schützen, empfehlen wir:

  • Seien Sie vorsichtig. Geben Sie an der Haustür keine persönlichen Daten oder Vertragsdetails preis.
  • Unterzeichnen Sie nichts. Unterschreiben Sie nie ein Dokument, ohne es vollständig verstanden und geprüft zu haben – schon gar nicht auf einem Tablet.
  • Fragen Sie nach Informationen. Verlangen Sie immer eine Kopie aller unterzeichneten Dokumente und bestehen Sie darauf, sämtliche Vertragsdetails schriftlich zu erhalten, bevor Sie einer Vereinbarung zustimmen.

Unser Angebot

Sie haben ungewollt einen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen und möchten diesen widerrufen oder haben anderen Ärger in Sachen Strom- bzw. Gaslieferung? Unsere Experten beraten Sie zu allen Fragen des Energierechts – unabhängig und kompetent. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Bücher und Broschüren