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Krankenkasse: Rückkehr oder Ausschluss, das ist hier die Frage

Unter bestimmten Umständen können Privatversicherte in eine gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln – auch wenn sie bereits älter sind. Doch nicht allen Verantwortlichen scheinen die Regelungen klar zu sein. Das zeigt unsere aktuelle „Patientengeschichte des Monats“.

Frau telefoniert mit Smartphone
Stand: 04.10.2022

Wer eine Frage bezüglich seiner Krankenversicherung hat, dessen erster Weg führt häufig zu einer Hotline der entsprechenden Krankenkasse – wer könnte dazu besser Auskunft geben als die Krankenkasse selbst? Sollte man meinen … Doch unsere aktuelle „Patientengeschichte des Monats“ zeichnet ein anderes Bild:


Eine Ratsuchende war viele Jahre privat krankenversichert. Wegen eines Anstellungsverhältnisses hatte sie aber mit Anfang 50 in eine große gesetzliche Kasse gewechselt – um dann wenig später im Rahmen einer Selbstständigkeit doch wieder in das System der privaten Krankenversicherung zurückzukehren. Als sie mit 55 arbeitslos wurde, wollte sie sich erneut gesetzlich versichern. Sie wusste, dass der Gesetzgeber eine Rückkehr in das System der gesetzlichen Kassen ab einem Alter von 55 Jahren durch härtere Ausschlusskriterien erschwert. Diese Kriterien trafen auf sie jedoch nicht zu. Um sich zu vergewissern, rief die Frau bei der Krankenkasse an, in die sie wechseln wollte.

Nach anfänglichem Zögern und Rückfragen – schließlich war der Fall durchaus komplex – wurde ihr (richtigerweise) bestätigt, dass sie in die Kasse aufgenommen werden könne. Umso verwunderter war sie, als sie auf ihren schriftlichen Aufnahmeantrag einen Bescheid erhielt, in welchem die Krankenkasse die Aufnahme ablehnte:

„[W]ir freuen uns, dass Sie bei uns Mitglied werden wollen. Doch leider können wir Sie nicht bei uns versichern. Ab 55 Jahren ist eine Versicherung nur möglich, wenn Sie in den letzten 5 Jahren mindestens die Hälfte der Zeit gesetzlich krankenversichert waren. Leider waren Sie das nicht.“

Unsere Einschätzung und Unterstützung

Wir konnten nur staunen über so viel Unwissenheit seitens der Krankenkasse. Nach aktueller Rechtslage darf man in die gesetzliche Krankenkasse ab einem Alter von 55 Jahren unter anderem nur dann nicht zurück wechseln, wenn man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert war. Die Betroffene war in diesem Zeitraum jedoch für kurze Zeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Und die Aussage, man müsse „in den letzten 5 Jahren mindestens die Hälfte der Zeit“ gesetzlich krankenversichert gewesen sein, ist unter diesen Umständen schlichtweg falsch.

Wir schrieben für die Ratsuchende die Krankenkasse an und begründeten den Widerspruch, woraufhin die Krankenkasse sie umgehend aufnahm.

Leider scheint es so zu sein, dass eine gesunde Skepsis gegenüber den Auskünften von Krankenkassen angebracht ist. Insbesondere dann, wenn die Aussagen für einen selbst nachteilig und für die Kasse vorteilhaft sind, sollte man unabhängigen Rat einholen.

Dr. Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz