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Elektrogeräte müssen einfacher zu reparieren sein!

Wer Dinge lange nutzen und bei einem Defekt nicht gleich aussortieren will, sollte beim Kauf auf die Reparierbarkeit von Elektrogeräten achten. Das schont den eigenen Geldbeutel, Umwelt und Klima. Gesetzliche Regelungen nehmen dabei die Hersteller stärker in die Pflicht.

Frau repariert eine Spülmaschine in der Küche

Das Wichtigste in Kürze

  1. Gesetzliche Regelungen verpflichten Hersteller zu besserer Reparaturfähigkeit von Elektrogeräten.
  2. Erste Hinweise auf leichte Reparaturmöglichkeiten sind ein leicht zu öffnendes Gehäuse und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen beim Händler oder Hersteller.
  3. Wenn ein Elektrogerät noch relativ neu und schon defekt ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf Gewährleistung haben.
Stand: 25.01.2024

Der Föhn streikt, das Smartphone-Display hat einen Sprung oder der Mixer dreht nicht mehr schnell genug: Die meisten Gebrauchsgegenstände sind früher oder später kaputt oder haben eine Macke. Oft bekommen Kunden und Kundinnen zu hören, dass sich eine Reparatur in solchen Fällen nicht lohnt.

Verklebte Gehäuse, fest verbaute Akkus, überteuerte Ersatzteile und fehlende Reparaturanleitungen mache eine Instandsetzung oft unmöglich. Hinzu kommt, dass der Kauf eines neuen Geräts oft günstiger ist als die Reparatur des alten. Mit vielen ausgedienten Elektrogeräten landen jedoch auch wertvolle Rohstoffe im Müll.

Strengere Anforderungen für die Reparierbarkeit

Um zu vermeiden, dass Elektrogeräte vorschnell weggeworfen werden, gelten für Geräte wie Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen oder Fernseher seit März 2021 EU-weit strengere Anforderungen für deren Reparierbarkeit. So müssen die Hersteller beispielsweise für TV-Geräte sieben Jahre lang Ersatzteile vorrätig halten. Für Waschmaschinen sogar zehn Jahre. Zudem müssen Reparaturanleitungen zur Verfügung stehen und Reparaturen sollten mit handelsüblichen Werkzeugen möglich sein. Geregelt ist das in der sogenannten EU-Ökodesign-Richtlinie. Laut dieser gilt:

  • Hersteller müssen solche Ersatzteile bereitstellen, die leicht und ohne Zerstörung des Geräts ausgetauscht werden können. Hierunter fallen beispielsweise Einlegeböden und Geschirrkörbe. Ein im Januar 2024 veröffentlichter Marktcheck der Verbraucherzentralen hat jedoch gezeigt, dass beispielsweise für Waschmaschinen Ersatzteile nur schwer zu finden sind, die Preise erheblich variieren und sich nicht alle Hersteller an die Vorgaben halten.
  • Ersatzteile, die mit der Elektronik des zu reparierenden Geräte verbunden sind, müssen verpflichtend „fachlich kompetenten Reparateuren“ (nicht unbedingt Verbraucherinnen und Verbrauchern) zur Verfügung gestellt werden.  Als „kompetent“ werden ausschließlich gewerbliche Reparaturdienste definiert, keine Repair-Cafés, was die Verbraucherzentralen kritisieren. Denn gerade dort werden Geräte oft kostengünstig repariert, was eine Neuanschaffung wegen der ansonsten oft zu hohen Arbeitskosten gewerblicher Reparaturdienste nicht attraktiver macht.

Die EU-Ökodesign-Richtlinie soll auch auf Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone ausgeweitet werden. Die Hersteller dieser Produkte müssen dann ebenfalls Reparatur-Informationen zur Verfügung stellen und Ersatzteile wie Displays oder Akkus für sieben Jahre bereitstellen. Darüber hinaus sollen die Produkte künftig so gestaltet werden, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Außerdem müssen Software-Updates für mindestens fünf Jahre zur Verfügung gestellt werden.

Reparaturfreundliche Elektrogeräte erkennen

Fragen Sie beim Händler oder direkt beim Hersteller nach, ob und wie lange Ersatzteile für ein Produkt verfügbar sind. Die Testberichte der Stiftung Warentest und Produkte, die das Umweltzeichen „Blauer Engel“ tragen, geben auch oft Hinweise, wie lange Geräte halten und ob sie gut zu reparieren sind. Leichter zu reparieren sind Elektrogeräte beispielsweise, wenn sie mit herausdrehbaren Schrauben verschlossen sind und/oder Akkus sowie empfindliche Bauteile sich einfach austauschen lassen.

Übrigens: Besonders günstige Elektroprodukte sind oft schlechter verarbeitet, gehen daher leichter kaputt und Ersatzteile sind schwieriger zu finden. Bei manchen Gebrauchtgeräten – beispielsweise bei Geschirrspülern oder Waschmaschinen – kann die Bedienungsanleitung Hinweise darauf geben, ob der Hersteller noch Ersatzteile anbietet. Ein Blick auf die Webseite des Herstellers kann hilfreich sein.

Defekte rasch beim Händler reklamieren

Entpuppt sich die Neuware als fehlerhaft oder funktionsuntüchtig, haben Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Für ein einwandfreies Produkt hat der Händler zu sorgen, bei dem Sie das Elektrogerät gekauft haben. Um dieses Recht nicht zu verlieren, sollten Sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist auf eigene Reparaturversuche verzichten.

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller für ihre Produkte auch Garantien. Den Umfang dieser freiwilligen Garantieleistungen können die Hersteller selbst festlegen. Die Details finden Sie in den jeweiligen Garantiebedingungen. Um Ihren Anspruch auf ein einwandfreies Produkt bei Mängeln durchsetzen zu können, sollten Sie Garantie- und Kaufbeleg aufbewahren.

Teure Überraschungen bei Profi-Reparaturen

Egal ob Kundendienst, autorisierter Fachbetrieb oder gewerblicher Handwerker – bevor sich ein Profi über Toaster, Waschmaschine, Staubsauger oder Handy beugt, sollten Sie einen Kosten- und Leistungsvergleich von mehreren Anbietern einholen. Achtung, manche Reparaturdienste sind nur dann bereit, einen Kostenvoranschlag zu erstellen, wenn Sie dafür zahlen – insbesondere dann, wenn Sie sich letztlich für einen anderen Betrieb entscheiden. Die Firma, die Sie schlussendlich beauftragen, erlässt Ihnen in der Regel die Kosten für den Voranschlag.

In begründeten Fällen kann zudem der Preis für den Kostenvoranschlag um 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Mit einem im Voraus vereinbarten Festpreis, der nicht überzogen werden darf, sind Sie hier auf der kostensicheren Seite.

Einfache Reparaturen selbst durchführen

Bei der Reparatur von Elektrogeräten helfen zum Beispiel:

  • Kurse bei Mitmach-Werkstätten und Bildungsanbietern
  • Anleitungen in Fachbüchern, Fachzeitschriften und im Internet
  • Für viele defekte Alltagsgegenstände oder deren Teile können Sie spezielle Reparatur-Sets im Handel erhalten - etwa für Smartphone-Displays.
  • Bei Elektrogeräten wird oft in der Bedienungsanleitung erklärt, wie kleinere Instandsetzungsarbeiten selbst durchgeführt werden können. Zum Beispiel der Dichtungstausch in der Kaffeemaschine.

Achtung! Haben Sie noch einen Gewährleistungsanspruch, wenden Sie sich zuerst an den Händler, bevor Sie selbst tätig werden. Geht bei der Selbstreparatur etwas schief, könnten Sie sonst Ihren gesetzlichen Gewährleistungsanspruch verlieren.

Unser Tipp

Trauen Sie sich eine Reparatur in Eigenregie nicht zu, bekommen Sie Hilfe in einem Repair Café. Begabte Bastlerinnen und Bastler sowie Fachleute aus verschiedenen handwerklichen Richtungen vermitteln in den Reparatur-Initiativen kostenlos und ehrenamtlich Anleitungen zur Selbsthilfe. Allerdings tragen Sie selbst das Risiko, falls eine Reparatur misslingt oder dadurch ein Schaden verursacht wird.

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