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Einmal Mehrweg zum Mitnehmen, bitte!

Einwegverpackungen aus Plastik sollen reduziert werden. Restaurants, Cafés, Caterer und bestimmte Lieferdienste müssen daher seit Beginn des Jahres wiederverwendbare Dosen, Becher, Schalen und Boxen als Alternativverpackungen anbieten. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Zwei Personen löffeln Suppe aus einer Mehrwegschale

Das Wichtigste in Kürze

  1. Essen und Getränke zum Mitnehmen müssen seit 1. Januar 2023 auch in Mehrweggeschirr verkauft werden. Nur kleinere Betriebe sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen.
  2. Eine einheitliche Mehrweglösung für ganz Deutschland fehlt bislang, sodass nicht alle Behälter überall zurückgegeben werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Dosen, Boxen, Schalen und Becher daher am besten dorthin zurückbringen, wo sie sie bekommen haben.
  3. Um Müll zu vermeiden und Ressourcen zu schonen, rät die Verbraucherzentrale, auf den Kauf von To-Go-Essen und -Getränken wann immer möglich zu verzichten.
Stand: 17.01.2023

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, diese auch in einer Mehrwegverpackung anbieten. Die neue Vorschrift soll helfen, die Plastikflut durch To-Go-Einwegverpackungen zu reduzieren. Immerhin entstehen in Deutschland laut Bundesregierung wegen der vielen Takeaway-Verpackungen täglich (!) 770 Tonnen Müll.

Mehrwegverpackungen müssen angeboten werden

Kaufen Sie also einen Kaffee, eine Suppe oder einen Salat zum Mitnehmen, müssen Ihnen Restaurants, Cafés, Caterer und bestimmte Lieferdienste diese auch in Verpackungen aushändigen, die Sie wieder zurückgeben können und die dann nochmals verwendet werden. 

Betroffene Unternehmen haben die Wahl, entweder eigene Mehrweglösungen anzuschaffen oder mit einem Anbieter von Mehrwegverpackungen zusammenzuarbeiten.

Mehrweglösung Verpackungsgröße Wie funktioniert's?
Recup 3 Becher Pfand, ohne Registrierung
Rebowl 3 Schalen Pfand, ohne Registrierung
Vytal Schalen, Becher, Sushibox, Pizza- und Burgerbox Registrierung per App, Ausleihe auf 14 Tage begrenzt
Relevo 3 Schalen, 3 Becher (Kunststoff oder Glas) Registrierung per App, Ausleihe auf 14 Tage begrenzt
Recircle 4 Schalen, 3 Becher, Mehrwegbesteck kostenfrei Pfand, ohne Registrierung
Faircup 5 Becher/Deckel, 3 Boxen Pfand, ohne Registrierung
Tiffin Loop Edelstahl Box und Cup, Stoffbeutel Registrierung per App, Ausleihe auf 14 Tage begrenzt

Stand: Juli 2022

Nur kleine Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern oder weniger (bei Lieferungen inklusive Lager- und Versandflächen) sind von den neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes ausgenommen. Diese Unternehmen können die Mehrwegpflicht auch erfüllen, indem sie Essen und Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Gefäße füllen. Dabei dürfen diese jedoch nicht erst in Einwegverpackungen angeboten werden, um sie dann in mitgebrachte Mehrwegbehälter umzufüllen.

Gut zu wissen

Lebensmittelverpackungen aus Aluminium, Bagasse/Zuckerrohr/Papierfaser, Papier, Pappe, Karton, Wellkarton, Palmblatt oder Holz sind von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen. Sie dürfen lediglich nicht mit einem Kunststoffdeckel verschlossen werden und/oder keine Kunststofflaminierung haben. Wir befürchten, dass aufgrund dieser Ausnahmen Anbieter einfach auf andere Materialien als Kunststoff ausweichen und sich am Müllaufkommen, das eigentlich reduziert werden soll, kaum etwas ändert.

Für Einweggetränkebecher gibt es erfreulicherweise keine Ausnahme bezüglich des Materials. Hier ist eine Mehrwegalternative Pflicht. Allerdings sind Einwegdeckel aus Plastik zum Verschließen von Mehrwegbechern weiterhin erlaubt.

Gut über Verpackungsalternative informieren

Zwar stellt die Mehrweglösung  lediglich eine Alternative zu Einwegverpackungen dar (vollständig ersetzt werden müssen diese nicht), doch Kundinnen und Kunden sind über die umweltfreundliche Verpackungsalternative trotzdem gut zu informieren. Dafür können die Firmen zum Beispiel deutlich sichtbare und gut lesbare Informationstafeln oder -schilder in ihren Räumen anbringen. Werden Waren geliefert, muss es ebenfalls einen entsprechenden Hinweis geben.

Pfand ist erlaubt, ein höherer Preis nicht

Den Betrieben ist es erlaubt, ein Pfand für die Mehrwegbehälter zu verlangen. Allerdings dürfen das Essen und die Getränke selbst nicht teurer sein oder zu schlechteren Konditionen angeboten werden, wenn sie nicht in Einwegverpackungen in den Verkauf gehen. Einen großen Becher Kaffee beispielsweise muss es zum gleichen Preis sowohl im Einweg-Pappbecher als auch im großen Kunststoff- oder Porzellanbecher geben.

Einige Restaurants, Bistros und Cafés bieten insbesondere Getränke erfreulicherweise manchmal sogar etwas günstiger an, wenn sie in mitgebrachte Becher abgefüllt werden.

Keine einheitliche Mehrweglösung in Sicht

Leider fehlt es bislang an einer bundesweit einheitlichen und praktikablen Mehrweglösung. Das bedeutet: Die Rückgabe jeder Art von Mehrweggeschirr ist nicht überall möglich. Geben Sie die Schalen, Becher und Dosen deshalb am besten dort ab, wo Sie sie bekommen haben. Da muss man sie Ihnen abnehmen. Zur Rücknahme fremder Mehrwegverpackungen sind die Gastro-Anbieter nämlich nicht verpflichtet.

Für viele Firmen waren Mehrweglösungen bislang keine Option. Viele äußerten im Rahmen einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bedenken und Vorbehalte. Als Probleme wurden mangelnde Kundenakzeptanz, aber auch zu hohe Investitionen, Platzmangel und Hygienevorschriften genannt. Nun sind sie per Gesetz verpflichtet, Mehrwegbehälter anzubieten. Genauere Informationen zu den neuen Vorgaben will das zuständige Umweltministerium Ende Februar veröffentlichen.

Unser Rat

Vermeiden Sie den Kauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen, wann immer es Ihnen möglich ist. Auf diese Weise sparen Sie jede Menge Müll und schonen Ressourcen. Wenn es doch etwas auf die Hand sein soll, verlangen Sie eine Mehrwegverpackung für den Transport und fragen Sie kritisch nach, falls man Ihnen keine anbieten sollte.

Bücher und Broschüren