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Carsharing-Unfall: Zahlen Sie die Selbstbeteiligung besser selbst

Die Freiheit, Autos spontan und flexibel zu nutzen und das ohne die hohen Fixkosten eines eigenen Pkw: Vor allem in Großstädten setzen viele Menschen auf Carsharing. Für den Fall eines Unfalls mit einem Carsharing-Pkw gibt es spezielle Selbstbeteiligungsversicherungen. Diese zahlen allerdings nur bei einem Unfall mit dem Pkw eines gewerblichen Carsharing-Anbieters – nicht bei einem Privatwagen.

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Selbstbeteiligungsversicherungen zahlen im Schadensfall mit einem Carsharing-Fahrzeug nur dann, wenn es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt.
  2. Autos von Privatpersonen sind vom Versicherungsschutz in der Regel ausgenommen.
  3. Im Fall der Fälle sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Selbstbeteiligung lieber aus eigener Tasche zahlen.
Stand: 29.09.2023

Das Versicherungsunternehmen Carassure bietet eine sogenannte Selbstbeteiligungsversicherung an. Diese Versicherung soll vor finanziellen Verlusten schützen, die im Falle eines Unfalls mit einem Mietwagen bzw. eines Carsharing-Pkw entstehen können. Allerdings ersetzt die Versicherung nicht jeden Schaden. In erster Linie übernimmt Carassure bei Unfall oder Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs die zu zahlende Selbstbeteiligung. Außerdem trägt die Versicherung eine etwaige Servicegebühr, die der Mietwagenbetreiber bzw. das Carsharing-Unternehmen für die Bearbeitung des Schadenfalls berechnet.

Die Höhe der Erstattung ist allerdings begrenzt. Carassure übernimmt maximal 3.000 Euro. Sollte die Haftpflichtversicherung des Carsharing-Anbieters Regressforderungen an den Kunden stellen, ersetzt Carassure diese bis maximal 5.000 Euro. Die Vermietung oder das Carsharing von Wohnwagen, Wohnmobilen oder Motorrädern ist übrigens genauso wenig versichert wie die entstandenen Schäden am gegnerischen oder am gemieteten Fahrzeug.

Keine Haftung für Privatwagen

In einem uns vorliegenden Fall war ein Verbraucher mit einem über ein Carsharing-Portal angemieteten Fahrzeug in einen Unfall verwickelt. Als er seine extra für diesen Fall bei Carassure abgeschlossene Selbstbeteiligungsversicherung einsetzen und die Selbstbeteiligung regulieren lassen wollte, lehnte der Versicherer ab. Begründung: Bei dem eigentlichen Carsharing-Partner handele es sich nicht um ein gewerbliches Unternehmen, sondern um eine Privatperson. Tatsächlich hatte sich der Verbraucher das Auto über ein Carsharing-Portal lediglich vermitteln lassen. Der Vermieter war eine Privatperson. Die Selbstbeteiligungsversicherung von Carassure zahlt aber nur für gewerbliche Carsharing-Anbieter.

Unser Rat

Verzichten Sie auf derartige Selbstbeteiligungsversicherungen. Abgesehen davon, dass im Kleingedruckten viele Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, ist der Maximalschutz nur begrenzt. Aus unserer Sicht ist der Abschluss einer Versicherung aber nur dann sinnvoll, wenn sie vor existenzbedrohenden Schäden schützt.

Bei der Versicherung von Carassure ist dies jedoch nicht der Fall, da sie maximal 3.0000 bis 5.000 Euro ersetzt. Beim Carsharing-Anbieter Share Now ist die Höhe der Selbstbeteiligung übrigens auf 750 Euro begrenzt. Da lohnt es sich eher, die Prämie für eine Selbstbeteiligungsversicherung zu sparen und im Fall der Fälle die Selbstbeteiligung selbst zu übernehmen.

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