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Rechnungen für Strom, Gas, Wärme

Meldungen

Fernwärme: Sammelklagen gegen E.on und Hansewerk Natur

Die Preiserhöhungen der Fernwärmeanbieter E.on und Hansewerk Natur in vielen Versorgungsgebieten halten wir für rechtswidrig – auch in Hamburg. Betroffene, die den Preiserhöhungen noch nicht widersprochen haben, sollten dies vorsorglich nachholen, um ihre Ansprüche zu wahren.

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    Heizkostenabrechnung: Vermieter müssen sich an CO2-Kosten beteiligen

    Das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz betrifft erstmals die aktuellen Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023. Wer eine Wohnung vermietet, muss nun einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, die durch Heizung und Warmwasser entstehen. Prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung!

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    Plötzlich ohne Energievertrag – Klage gegen Stromio

    Trotz laufender Verträge haben zahlreiche Energieanbieter in den letzten Monaten die Versorgung ihrer Kundinnen und Kunden mit Gas und Strom eingestellt. Eine Belieferung wäre aufgrund der starken Energiepreiserhöhung nicht mehr möglich. Wer von dem Lieferstopp des Unternehmens Stromio betroffen war, kann sich einer Musterfeststellungsklage anschließen.

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    Geld zurück von Primastrom und Voxenergie

    Primastrom und Voxenergie erhöhten trotz Garantien wiederholt ihre Preise für Strom und Gas. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte daraufhin eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Jetzt haben sich der vzbv und die Unternehmensgruppe primaholding erneut verglichen und die Vergleichsvereinbarungen noch einmal erweitert.

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    Fernwärme: Verfahren gegen HanseWerk Natur

    HanseWerk Natur hat eine Preisgleitklausel in seinen Verträgen zur Wärmelieferung einfach umgestellt, ohne dass Kundinnen und Kunden zustimmen mussten. Wir haben das Unternehmen daher verklagt und in erster Instanz Recht erhalten. In der Berufungsverhandlung wurde unsere Klage leider abgewiesen. Aktuell analysieren wir die Urteilsgründe und prüfen, inwieweit weitere rechtliche Schritte noch möglich sind.

  • Frau liest Inkassoschreiben

    Kein Geld für Gas und Strom. Was dann?

    Was passiert, wenn ich meine Rechnung für Strom oder Gas nicht mehr bezahlen kann? Wir erklären, wie es nach der ersten nicht gezahlten Rechnung weitergeht. Wenn Ihnen eine Energiesperre angekündigt sein sollte, hilft Ihnen auch unsere Schuldnerberatung weiter.

  • Junge Frau sitzt an einem Laptop und schaut auf einen Brief

    Strom und Gas: Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen

    Ob Strom oder Gas: Ein Wechsel des Energieversorgers kann sich lohnen. Doch der komplexe Markt, eine Vielzahl von Angeboten, das Geschäftsgebaren einiger Unternehmen und die Tücken der Vergleichsportale schrecken manche Menschen ab. Darauf sollten Sie bei einem Wechsel Ihres Energielieferanten achten.

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    Was tun bei hohen Gaspreisen?

    Die Gaspreise im Großhandel sind aktuell günstiger als 2022. Da ab Ende März aber wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten soll, dürften die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher ab April wieder steigen. Mit einem Gasanbieterwechsel lässt sich oft viel sparen. Wir verraten Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.

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    Mit dem „Grundversorger für Gas“ die Preise deckeln?

    Hat bei Ihnen auch neulich jemand an der Haustür geklingelt und wollte Ihren „Gaspreis deckeln“? Mit dieser neuen Masche sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Hamburg anscheinend in neue Gasverträge gelockt werden. So gehen die Vertreter vor.

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    Gassparen: So heizen Sie sparsam und trotzdem gut

    Wegen der angespannten Lage sind Verbraucherinnen und Verbraucher angehalten, Gas zu sparen. Doch bei den Deutschen scheint das nicht so gut zu klappen wie bei einigen europäischen Nachbarn. Mit unseren Heiztipps benötigen Sie weniger fossilen Brennstoff.

  • Person tippt mit Finger auf Smartphone

    Achtung, fiese SMS-Masche bei Strom- und Gasverträgen!

    Direkt am Telefon kann man Strom- oder Gasverträge glücklicherweise nicht mehr abschließen. Sie müssen immer anschließend in Textform bestätigt werden. Das geschieht zunehmend per SMS. Doch Achtung, klicken Sie nicht zu schnell – möglicherweise will man Sie überrumpeln!

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    Durchblick bei Strom- und Gasrechnungen

    Laut Energiewirtschaftsgesetz müssen Strom- und Gasrechnungen einfach und verständlich sein. Bei uns erfahren Sie, was nicht auf Ihrer Rechnung fehlen darf.

Beratungsangebot Rechnungen für Strom, Gas, Wärme

Unsere Beratungsangebote

Telefonische Kurzberatung Energierecht
Info

0900 1 775 441 (2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) oder 
Auskünfte zu allen rechtlichen Fragen rund ums Thema Energieverträge, insbesondere zu Strom- und Gasrechnungen, Preiserhöhungen, Nicht-Auszahlung von Guthaben oder Boni, Anbieterwechsel, untergeschobenen Verträgen, Zahlungsschwierigkeiten und Energiesperren

Kosten
0900 1 775 441: 
(2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr)

Zeiten
Do
14 - 18 Uhr

Persönliche Kurzberatung Energierecht
Info

Auskünfte zu allen rechtlichen Fragen rund ums Thema Energievertrag wie

  • Strom- und Gasrechnungen
    (keine Nebenkostenabrechnungen)
  • Fernwärmelieferung
  • Preiserhöhungen
  • Nicht-Auszahlung von Guthaben oder Boni
  • Wechsel des Anbieters
  • Untergeschobene Verträge 
  • Zahlungsschwierigkeiten und Energiesperren

und ggf. Rechtsvertretung

Kosten
25 €
(bis 20 Minuten)
ggf. zzgl. Kosten einer gewünschten Rechtsvertretung nach der Beratung (ab 25 €)

Persönliche Kurzberatung Energiekostenabrechnung
Info

Einschätzung zu Verbrauch, Transparenz und Plausibilität der Preise für Abrechnungen von Strom, Gas und Fernwärme; für Mieterinnen und Mieter auch Nebenkostenabrechnungen

Kosten
unentgeltlich
(bis 20 Minuten)

Schriftliche Beratung und Vertretung Energierecht

Auskünfte zu allen Fragen rund um das Thema Energievertrag, insbesondere zu untergeschobenen Vertragsänderungen, überhöhten Strom- oder Gaspreisen und Problemen beim Wechsel des Anbieters 
und ggf. Rechtsvertretung

Kosten
ab 25 €
ggf. zzgl. Kosten einer gewünschten Rechtsvertretung nach der Beratung (ab 25 €)

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