Banken und Sparkassen haben jahrelang unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung in ihren Prämiensparverträgen verwendet. Zum Nachteil der Kundinnen und Kunden, deren Zinsen von den Unternehmen zu niedrig berechnet wurden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wie genau die Zinsen zu berechnen sind, ist jetzt juristisch geklärt. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihre Nachforderungen geltend zu machen.