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Pressemitteilung vom 2. Juli 2018

ADAC: Mit kostenlosem Fahrsicherheitstraining in die Abofalle geschlittert

Verbraucherzentrale mahnt Automobilclub ab

Gelockt mit einem kostenlosen Fahrtraining unterschrieben minderjährige Fahrschüler in ihrer Fahrschule für eine kostenfreie ADAC-Mitgliedschaft, die nach Ablauf eines Jahres automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif übergehen sollte. Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte den Automobilclub wegen Irreführung ab, denn grundsätzlich konnten die Minderjährigen ohne die Genehmigung ihrer Eltern keinen Vertrag mit dem ADAC schließen. Dennoch suggerierte der Verkehrsclub in seinen Schreiben zur Tarifumstellung einen Vertragsschluss.

„Die Tarifumstellung deiner Mitgliedschaft erfolgt automatisch – du brauchst dich also um nichts zu kümmern. Solltest du auf eine Fortsetzung deiner Mitgliedschaft verzichten wollen, teile uns dies bitte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Briefes mit“, informierte der Automobilclub die jungen Erwachsenen drei Monate vor dem anstehenden Wechsel in den kostenpflichtigen Tarif. Reagierten die Betroffenen nicht, schickte der ADAC nach Ablauf des Jahres eine Zahlungsaufforderung über den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24 Euro.

„Mit seinen Briefen verschleierte der ADAC die Rechtslage“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Tatsächlich mussten sich die jungen Verbraucher weder zur kostenpflichtigen Mitgliedschaft zurückmelden, noch später den Mitgliedsbeitrag zahlen. „Der angeblich zuvor von den Minderjährigen geschlossene kostenlose Vertrag war nämlich gar nicht rechtens, denn die Eltern hatten in der Regel nicht zugestimmt. Perfide am Vorgehen des ADAC war vor allem, dass erst durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrags, den einige der mittlerweile Volljährigen nach einem Jahr überwiesen, der Mitgliedsvertrag wirksam wurde“, erläutert Verbraucherschützerin Rehberg.

Der ADAC lenkte ein und verpflichtete sich nach der Abmahnung gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, die kritisierten Schreiben zur Tarifumstellung ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr zu verschicken und ab dem 1. September 2018 in seinen Rechnungen darauf hinzuweisen, dass durch Zahlung ein Vertrag zustande kommt. 

Ob Verkehrsclub, Partnervermittlung oder Fitnessstudio – die Juristen der Verbraucherzentrale Hamburg beraten bei rechtlichen Problemen im Verbraucheralltag. Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind auf der Internetseite www.vzhh.de veröffentlicht.


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