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Pressemitteilung vom 22. Oktober 2018

Brexit für Kunden von Standard Life

Versicherte könnten britischen Insolvenzschutz durch Transfer von Lebensversicherungen nach Irland verlieren

Der schottische Versicherer Standard Life hat angekündigt, wegen des Brexits 600.000 Lebensversicherungsverträge in eine irische Tochtergesellschaft transferieren zu wollen. Mit dem Wechsel der Policen nach Irland würden Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf Insolvenzschutz durch den britischen Entschädigungsfonds Financial Services Compensations Scheme (FSCS) verlieren. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät betroffenen Versicherten von Standard Life, die eigene Lebensversicherung auf den Prüfstand zu stellen.

Standard Life begründet den Transfer der Lebensversicherungsverträge mit dem bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU). Durch die Übertragung könnten die Policen im europäischen Binnenmarkt verbleiben. In einem Anschreiben an betroffene Kunden aus Deutschland und Österreich klingt es zunächst so, als würde lediglich die Versicherungsgesellschaft wechseln. Später im Text räumt Standard Life ein, dass durch die Übertragung der bisherige Insolvenzschutz für viele Verträge entfällt. Solange die Policen bei der schottischen Standard Life Assurance Limited liegen, gilt der Insolvenzschutz des FSCS. Der Entschädigungsfonds würde einspringen, sollte der Versicherer zahlungsunfähig werden. Für die Gesellschaft Standard Life International DAC in Irland existiert laut Standard Life kein vergleichbarer Insolvenzschutz.

„Verbraucher, die diese Kröte nicht einfach so schlucken wollen, sollten die Fortsetzung ihrer Lebensversicherung grundsätzlich überdenken“, so Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch eine Beschwerde bei der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist möglich.

Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen die Lebensversicherungsverträge von Standard Life und sagen Betroffenen, ob sie diese weiterlaufen lassen oder besser beitragsfrei stellen, sie kündigen oder ihnen widersprechen sollten. Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.


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