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Pressemitteilung vom 7. Oktober 2016

Doppelte Abschlusskosten jetzt von Versicherung zurückholen

Urteil zu Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen ist rechtskräftig

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten haben, ist rechtskräftig. Der Versicherer verzichtet auf eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Verbraucher, die für Kapitallebens- und private Rentenversicherungspolicen doppelte Abschlusskosten zahlen mussten, können daher nun Geld nachfordern, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg und hält auf www.vzhh.de einen Musterbrief zur Anmeldung von Ansprüchen bereit (Urteil vom 2. September 2016, Az. 20 U 201/15).

„Egal, ob ein Vertrag noch läuft, ob er bereits gekündigt, übertragen oder beitragsfrei gestellt wurde, aufgrund des rechtskräftigen Urteils ist die HDI Lebensversicherung nun zur Nachzahlung verpflichtet, aber unserer Ansicht nach auch jede andere Versicherungsgesellschaft, die Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungspolice verteilt hat“, erklärt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg, die davon ausgeht, dass viele Tausende Verträge betroffen sind.

Von dem Urteil profitieren Verbraucher, deren Verträge in den Tarifbestimmungen sinngemäß Textbausteine wie diesen der HDI enthalten: „Einen Teil (der Abschlusskosten) verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber nicht länger als bis zum bei Vertragsschluss vereinbarten Rentenbeginn. (...) Den verbleibenden Teil verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über die Prämienzahlungsdauer...“

Laut Gesetz müssen die Abschlusskosten für eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung auf fünf Jahre verteilt werden und sie sind gedeckelt. „Bis 2015 konnten die Versicherer höchstens 4 Prozent der eingezahlten Prämien in die eigene Tasche stecken, aktuell dürfen es nicht mehr als 2,5 Prozent sein“, erläutert Becker-Eiselen. Um mehr Geld abzuschöpfen, hätten die HDI Lebensversicherung und andere Anbieter der Versicherungsbranche weitere Kosten über die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt. Nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungspolicen jedoch unzulässig. Demzufolge darf der Versicherer neben der sogenannten Zillmerung, der Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre, keine weiteren Abschlusskosten zu Lasten des Kunden ansetzen.

Hinweis:
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat auf ihrer Website www.vzhh.de weitere Informationen zum Fall HDI sowie die Urteilsbegründung veröffentlicht und bietet Musterbriefe zum Download an, die Betroffene nutzen können, um Ansprüche geltend zu machen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.