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Pressemitteilung vom 4. November 2020

Einreiseverbot: Was ist mit meinem gebuchten Ferienhaus in Dänemark?

Verbraucherzentrale erreichen viele Beschwerden zum Anbieter Novasol

Dänemarks Grenzschließung verunsichert viele Deutsche, die sich auf ihren Urlaub in dem skandinavischen Land zum Jahreswechsel gefreut haben und nun vermehrt Unterstützung bei der Verbraucherzentrale Hamburg suchen. Sie hoffen auf die Erstattung ihrer Zahlungen für ein gebuchtes Ferienhaus. Viele Beschwerden, die die Verbraucherschützer zurzeit erreichen, betreffen den Ferienhausvermittler Novasol.

Wer bei Novasol gebucht hat und wegen der Grenzschließung nicht einreisen kann, muss stornieren und soll bis zu 80 Prozent des gesamten Mietpreises zahlen. Stornieren die Betroffenen nicht, sieht sich das Unternehmen durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, den Vertrag wegen außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände zu kündigen und alle Beträge zu behalten, die durch den Mieter bezahlt worden sind. Andere Anbieter wie beispielsweise DanCenter oder Feriepartner bieten aus Kulanz eine Umbuchung oder einen Gutschein an.

„Die Vermittler von dänischen Ferienobjekten gehen sehr unterschiedlich mit der Lage während der Corona-Pandemie um“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei der Anmietung eines Ferienhauses ist grundsätzlich das Recht des Landes ausschlaggebend, in dem sich das Mietobjekt befindet. Unter Umständen spielen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bei Vertragsabschluss akzeptiert wurden, eine Rolle. Auf verbraucherfreundliche Stornierungsbedingungen, wie sie beispielsweise für Pauschalreisen gelten, könnten Urlauber nicht vertrauen.

„Um nicht auf den hohen Kosten sitzen zu bleiben, raten wir Novasol-Kunden zu prüfen, ob ,Ihr’ Ferienhaus erneut vermietet wurde. Stellen sie fest, dass das Haus in besagtem Zeitraum wieder belegt ist, sollten sie das Unternehmen mit der Neuvermietung konfrontieren und die Erstattung ihrer Zahlung verlangen“, so Rehberg. Nach deutschem Recht müsste der Mietpreis, der durch die Wiedervermietung erzielt wird, angerechnet werden.

Grundsätzlich rät die Verbraucherschützerin, Urlaube in Dänemark in der aktuellen Situation lieber spontan zu buchen und nur dann, wenn die Reisebestimmungen zu Covid-19 absehbar sind. Wichtig sei, schon vor Vertragsschluss einen Blick in die AGB des Anbieters zu werfen und sich die Stornierungsbedingungen genau anzusehen.

Mehr Infos zum Thema sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg: www.vzhh.de/ferienhaus-daenemark.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.