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Pressemitteilung vom 10. November 2023

Landgericht München setzt Ordnungsgeld gegen Vodafone fest

Verbraucherzentrale Hamburg fordert empfindlichere Geldstrafen

Nach einem Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht München ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone verhängt. Das Unternehmen hatte in zwei Fällen eine gerichtliche Entscheidung missachtet, die ihm untersagt, den Abschluss eines Vertrags zu bestätigen, ohne dass eine entsprechende Bestellung vorliegt (Beschluss des Landgerichts München, Az. 1 HK O 14157/19).

„Dieses Ordnungsgeld sendet eine deutliche Botschaft an Vodafone: Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen nicht an der Nase herumgeführt werden“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Konkret geht es um die unautorisierte Bestätigung von Verträgen über die Produkte „Red Internet & Phone Cable“ und/oder „Vodafone Sicherheitspaket“, die von Kundinnen und Kunden nicht abgeschlossen wurden.

Höhere Strafsummen erforderlich

Vodafone hat bereits elfmal gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München verstoßen. „Angesichts der Wiederholungsfälle gehen wir davon aus, dass zukünftig höhere Strafsummen fällig werden. Vodafone muss diese unseriösen Geschäftspraktiken endlich abstellen“, fordert Rehberg. Das Gericht habe die Möglichkeit, bis zu 250.000 Euro pro Verstoß zu verhängen.

Verbraucherzentrale berät und sammelt Beschwerden

Betroffene, die sich mit nicht gewünschten Verträgen von Vodafone konfrontiert sehen, können Unterstützung von der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten. Weitere Informationen zum Beratungsangebot und ein Beschwerdeformular zum Melden von Fällen sind zu finden unter: www.vzhh.de/vodafone.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.