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Pressemitteilung vom 1. September 2022

Nichts vergessen beim Umzug in die erste eigene Wohnung

Verbraucherzentrale unterstützt mit interaktiver Umzugs-Checkliste

Das neue Ausbildungsjahr hat bereits begonnen und der Semesterstart ist nicht mehr weit. Viele junge Menschen ziehen für diesen neuen Lebensabschnitt von zu Hause aus. Doch es gibt jede Menge zu organisieren, wenn man sich eine neue Wohnung oder Wohngemeinschaft sucht. Mit der interaktiven Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale wird nichts vergessen. Sie hilft beim Zusammenstellen einer persönlichen To-do-Liste für den Umzug.

Es gibt einiges, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Wo und wie schnell muss ich mich ummelden? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Versicherungen benötige ich, wenn ich in eine andere Wohnung ziehe? Was ist mit wichtigen Verträgen für Strom, Telefon und Internet? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die Checkliste der Verbraucherzentralen. Mit ihrer Hilfe kann man kann sich schnell einen umfassenden Überblick über die vielen notwendigen To-dos verschaffen. Das unabhängige Online-Angebot unterstützt auch dabei, Geld zu sparen, passende Tarife oder Verträge zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Darüber hinaus gibt es Tipps zu wichtigen Fristen, Mietrecht und vielem mehr.

Die kostenlose Checkliste für den Umzug in die neue eigene Bleibe ist zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: https://www.vzhh.de/umzugs-checkliste. Speziell für Studierende und Auszubildende sind unter https://www.vzhh.de/junge-leute zudem viele weitere nützliche Hinweise für den Verbraucheralltag veröffentlicht.

Hinweis: Die interaktive Umzugs-Checkliste wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ der Verbraucherzentralen erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.