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Pressemitteilung vom 1. Februar 2024

Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen stark nachgefragt

Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt außerdem mit persönlicher Beratung zur Vorsorge

Mehr als 236.000 Mal haben sich Ratsuchende im Laufe des Jahres 2023 entweder eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung mit  dem Online-Service der Verbraucherzentralen erstellt. „Die starke Nutzung der Online-Angebote zeigt, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist und dass interaktive Anwendungen dabei helfen können, sich auch mit diesen schwierigen und zum Teil emotional belastenden Themen zu beschäftigen“, erklärt Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Mit rund 117.000 erstellten Dokumenten wählten die Nutzerinnen und Nutzer das Online-Angebot zur Patientenverfügung besonders oft aus. Vorsorgevollmachen wurden über 106.000 Mal abgefasst und  Betreuungsverfügungen etwa 13.000 Mal. „Das entspricht der Lebensrealität vieler Menschen, denn eine Betreuungsverfügung ist nur erforderlich, wenn es keine Vertrauensperson gibt, die man mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen kann, im eigenen Namen zu handeln oder wenn man möchte, dass die gewählte Person vom Amtsgericht beaufsichtigt wird“, erklärt Sunken.

Seit 2023 können in Notsituationen Ehepartner – Kinder aber nicht – für eine gewisse Zeit vertretungsbefugt werden und Entscheidungen wie ein Vorsorgebevollmächtigter oder Betreuer treffen. Bleibt der Partner allerdings entscheidungsunfähig, muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Existiert jedoch eine gültige Vorsorgevollmacht, wird das Gericht in der Regel kein Betreuungsverfahren einleiten. „Wer also sichergehen möchte, dass eine nahestehende Person im Ernstfall die rechtliche Vertretung übernimmt und sich den Umweg über das Gericht sparen will, sollte eine Vorsorgevollmacht aufsetzen“, sagt Sunken. 

Mit einer Patientenverfügung wiederum wird bestimmt, welche medizinischen Behandlungen bei schweren Krankheiten gewünscht sind oder abgelehnt werden. 

Vollmachten und Verfügungen bequem online erstellen

Mit dem Online-Angebot der Verbraucherzentralen lassen sich alle drei Vorsorgedokumente erstellen – kostenfrei und bequem am heimischen Rechner. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidungen zu verstehen. Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente, die nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden müssen, damit sie wirksam werden. Grundlage für den Service sind die Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz. Der Online-Service ist kostenfrei über die Website der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/vorsorge erreichbar. 

Auch persönliche Beratung zu Vorsorgedokumenten möglich

Darüber hinaus können sich Ratsuchende an die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg wenden, wenn sie Unterstützung beim Abfassen der Verfügungen und Vollmachten benötigen. Erfahrene Juristinnen übernehmen gegen Entgelt die rechtliche Prüfung bereits erstellter Dokumente (60 Euro für 45 Minuten) oder helfen beim Abfassen einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung (120 Euro für 90 Minuten). Termine können telefonisch unter (040) 24832-130 vereinbart werden. Mehr zum Beratungsangebot ist zu finden unter: www.vzhh.de/beratung.

Darüber hinaus findet mehrmals pro Jahr in der Verbraucherzentrale der Vortrag „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – vorsorgen für den Ernstfall“ statt. Hier wird in drei Stunden grundlegendes Wissen zu den drei Vorsorgedokumenten vermittelt. Für die nächste Veranstaltung am 15. Februar 2024 können sich Interessierte unter www.vzhh.de/veranstaltungen anmelden.

Die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.


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