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Pressemitteilung vom 11. März 2016

Ratenkredit mit Restschuldversicherung widerrufen und tausende Euro sparen

Verbraucherzentrale Hamburg prüft Verträge

Ratenkredite werden Verbrauchern oft zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft, die die Rückzahlung des Kredits absichern soll. Doch die Versicherungspolicen sind oft nutzlos, weil typische Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung nicht abgesichert werden  –  und die Verträge zudem oft überteuert sind. Da viele Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, können sie widerrufen werden. Betroffene haben so die Möglichkeit, Prämien für den Versicherungsschutz erstattet zu bekommen und damit auch im Darlehen weniger Zinsen zahlen zu müssen. Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft Ratenkredite mit Restschuldversicherung und unterstützt Verbraucher, Ansprüche gegenüber ihren Kreditinstituten geltend zu machen.

„Schließen Verbraucher zusätzlich zu ihrem Ratenkredit eine Restschuldversicherung ab, werden Versicherungsprämie und Vermittlungsprovision zur Kreditsumme addiert“, erläutert Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Kreditnehmer müssten dann auch für die Versicherung Zinsen zahlen, dabei stünden die Kosten in der Regel in keinem Verhältnis zu den Leistungen der Police, die sich auch hinter Namen wie Schutzbrief, Ratenschutz oder Kreditlebensversicherung verbergen kann. Die Rechtsprechung sieht in der Kombination von Kredit und Versicherung ein verbundenes Geschäft, das Kreditnehmern im Falle einer falschen Widerrufsbelehrung die Möglichkeit des Widerrufs eröffnet. Dieser kann sogar noch nach Vertragsende ausgesprochen werden.

„Widerrufen Verbraucher ihren Kredit, kommen sie im Nachgang erheblich günstiger weg, denn sie müssen nur die Nettokreditsumme zum marktüblichen, meist günstigeren Zinssatz an ihr Geldinstitut zurückzahlen. Die geleistete Prämie für die Restschuldversicherung wiederum muss ihnen zum großen Teil erstattet werden“, berichtet Christiansen. Betroffene könnten mehrere tausend Euro sparen und sich von den überhöhten Forderungen ihrer Kreditinstitute befreien. So machte Herr B. aus H. mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg beispielsweise 6.465 Euro gegenüber der Teambank geltend, Herr D. aus H. 7.679 Euro und Herr G. aus M. 19.878 Euro gegenüber der Targobank.

Die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen gegen ein Entgelt von 100 Euro die Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen mit Restschuldversicherung, gleichen die Zinssätze mit der Zinsempfehlung der Deutschen Bundesbank ab, berechnen überschlägig mögliche Rückforderungen und liefern Musterbriefe, mit denen Betroffene Geld von ihren Kreditgebern zurückfordern können. 

Weitere Informationen und das Auftragsformular zur Vertragsprüfung sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.