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Pressemitteilung vom 18. Oktober 2023

Schönheitswahn und Einheitspreise im Obst- und Gemüseregal

Marktcheck: Verbraucherzentralen fordern vielfältigeres Angebot und gewichtsbasierte Preise

In Obst- und Gemüseregalen finden sich kaum Angebote, die nicht dem Schönheitsideal entsprechen. Außerdem sind viele Ernteerzeugnisse nur zum einheitlichen Stückpreis erhältlich. Das ergab ein wiederholter bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer fordern den Handel auf, seiner Verantwortung beim Problem der Lebensmittelverschwendung mit einer breiteren Auswahl an Obst und Gemüse sowie einer Bezahlung nach Gewicht nachzukommen.

Kaum Obst und Gemüse mit Makeln im Angebot

Da Naturprodukte wie Äpfel oder Möhren nicht nach einheitlichem Schema wachsen, ergeben sich optische Unterschiede, beispielsweise im Durchmesser oder in der Form. Anbieter können ihre Ware deshalb nach Klassen sortieren. Die Supermärkte aber achten stark auf Größe, Form und Ästhetik von Obst und Gemüse, stellen an ihr Sortiment oft gar Anforderungen über die gesetzlich vorgegebenen hinaus. Sie bieten vor allem Produkte der ersten Klasse an, zeigt ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen.

Von den in einer Stichprobe überprüften Äpfeln etwa gehörten rund drei Viertel zu Klasse I und rund ein Viertel zu Klasse II. Das gleiche Bild ergab sich beim Möhrengemüse. Im Vergleich zur Vorerhebung aus dem Jahr 2021 hat sich an der Situation im Handel wenig verändert. Nur vereinzelt weisen Anbieter auf Obst und Gemüse der Klasse II explizit hin, zum Beispiel mit dem Aufdruck „Krumme Dinger / Krumm in der Form. Makellos im Geschmack“ oder „Möhren – die etwas anderen“.

„Der Handel muss seine eigenen Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen von Obst und Gemüse zurückschrauben und deutlich mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse mit vermeintlichen Schönheitsfehlern abnehmen und verkaufen“, fordert Jana Fischer von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Unterschiede von bis zu 720 Gramm zum Einheitspreis

Wer im Supermarkt die Wahl zwischen unterschiedlich großen Exemplaren hat, kann genau nach Bedarf einkaufen und Lebensmittelverluste vermeiden. Vorteilhaft und im Alltag umsetzbar ist der Einkauf kleinerer Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch meist nur dann, wenn der Preis auch der Größe entspricht. Stückpreise dagegen verleiten schnell dazu, möglichst das größte Produkt zu wählen.

Der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt erneut: Sind Kohlrabi und Eisbergsalat im Angebot, werden sie ausschließlich zum einheitlichen Stückpreis verkauft. Dabei gibt es teils enorme Größenabweichungen. Unterschiede von bis zu 600 Gramm beim Eisbergsalat und bis zu 720 Gramm beim Kohlrabi in derselben Gemüsekiste sind möglich. „Obst und Gemüse sollte daher grundsätzlich nach Gewicht und nicht zum Stückpreis verkauft werden“, fordert Fischer.

Hintergrund des Marktchecks

In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen nach einer ersten Erhebung 2021 erneut das Obst- und Gemüseangebot in 25 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels (12 Supermärkte, 11 Discounter,

2 Bio-Supermärkte) untersucht. In den jeweiligen Abteilungen für Obst und Gemüse erfassten die Verbraucherzentralen, wie groß der Anteil von Klasse II bei Äpfeln und Möhren im Sortiment war, und ob Anbieter den Preis am Beispiel von Eisbergsalat und Kohlrabi nach individuellem Gewicht oder Stück berechneten. Bei großen Unterschieden im Gewicht wurden stichprobenartig Minimal- und Maximalgewichte erfasst.

Mehr Informationen zum Thema und entsprechende Grafiken sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: https://www.vzhh.de/marktcheck-obst-gemuese

Die Veröffentlichung wurde gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.