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Pressemitteilung vom 18. Dezember 2024

Steigende Beiträge für die PKV – Frist zur Kündigung gilt nicht für Tarifwechsel

Verbraucherzentrale unterstützt Versicherte mit kostenlosen Vorträgen und unabhängiger Beratung

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) haben in den letzten Wochen von ihren Versicherern Mitteilungen über Beitragserhöhungen für das kommende Jahr erhalten. In den Schreiben wird auch auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen, das Betroffene zwei Monate lang ausüben können. Um die Kosten für den privaten Versicherungsschutz zu senken, bleibt Versicherten jedoch deutlich mehr Zeit, wenn sie sich für einen Tarifwechsel beim gleichen Anbieter entscheiden, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg. Dieser ist immer möglich und nicht an Fristen gebunden.

Sonderkündigungsrecht sorgt für Missverständnis

„Viele glauben, sie müssten innerhalb der genannten Frist reagieren und kurzfristig handeln, um hohe Beiträge zu vermeiden“, berichtet Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch diese Annahme beruhe auf einem Missverständnis. Das Sonderkündigungsrecht, auf das die Krankenversicherer in ihren Schreiben hinweisen, beziehe sich ausschließlich auf die Kündigung des Vertrags und damit den Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen. „Wer beim selben Versicherer bleibt und dort lediglich in einen anderen Tarif wechselt, was meist die beste Variante ist, ist nicht an die Frist von zwei Monaten gebunden, sondern kann dies mit ausreichend Bedenkzeit tun“, sagt Sunken.

Tarifwechsel als Alternative zur Kündigung

Ein Tarifwechsel ist oft eine sinnvolle Möglichkeit, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu senken, ohne bereits erworbene Altersrückstellungen zu verlieren. „Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, auf Anfrage einen umfassenden Überblick über alle möglichen Tarife zu geben“, erklärt Patientenschützer Sunken. Allerdings sei der Tarifdschungel der PKV für Laien kaum zu durchblicken und eine unabhängige Beratung empfehlenswert.

Warum eine Kündigung oft nicht sinnvoll ist

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist laut Sunken häufig nicht ratsam. „Man wird dort als das behandelt, was man ist: ein Neukunde oder eine Neukundin. Dies führt häufig dazu, dass der Abschluss aufgrund bestehender Vorerkrankungen, die insbesondere im höheren Alter häufiger auftreten, scheitert.“

Selbst wenn ein Eintritt möglich ist, sind die Tarife oft deutlich teurer. Gründe dafür sind das höhere Einstiegsalter und etwaige Risikozuschläge für bestehende Gesundheitsprobleme. Hinzu kommt ein weiterer Nachteil: „Durch einen Wechsel verliert man unter Umständen einen Teil oder sogar alle angesparten Altersrückstellungen, die eigentlich für die Stabilität der Beiträge im Rentenalter vorgesehen sind“, betont der Experte. 

Verbraucherzentrale bietet Unterstützung

In einem kostenlosen Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Hamburg erfahren privat krankenversicherte Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie auf Beitragserhöhungen reagieren können. Vorgestellt werden die verschiedenen Möglichkeiten, die Versicherte haben, wenn die monatlichen Prämien zu hoch sind. 

Thema: Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung! Und nun?
Termine: Dienstag, 7. Januar 2025, 18.30 Uhr und Dienstag, 4. Februar 2025, 18.30 Uhr
Referent: Roland Harstorff, Rechtsanwalt und Versicherungsberater
Kosten: unentgeltlich
Anmeldung: erforderlich unter www.vzhh.de/veranstaltungen

Darüber hinaus hilft die Verbraucherzentrale Hamburg in Form von kostenpflichtiger Beratung beim Tarifwechsel. Termine können unter www.vzhh.de/termine direkt online gebucht oder über die Rufnummer (040) 24832-130 telefonisch vereinbart werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.