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Pressemitteilung vom 3. Juni 2017

Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Allianz wegen Index Select Rente

Die Verbraucherzentrale Hamburg nimmt die Allianz Deutschland AG gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch. Die Verbraucherschützer halten die Art und Weise, wie der Versicherungskonzern für sein sogenanntes Vorsorgekonzept Index Select wirbt, für irreführend und unlauter. „Das vermeintliche Wunderprodukt Index Select ist eine Mogelpackung“, kritisiert Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.

Ohne Überschüsse keine Indexbeteiligung?

Im Vergleich zu einer herkömmlichen Rentenversicherung sollen beim Vorsorgekonzept Index Select die in der Versicherungsprämie enthaltenen Sparanteile nicht fest verzinst angelegt und als Rentenleistung ausgezahlt werden. Vielmehr orientiert sich die Wertentwicklung des Produkts laut Angaben der Allianz an der Wertentwicklung des Aktienindex EuroStoxx 50. „In welcher Höhe und in welcher Form der Anleger aber tatsächlich am Index partizipiert, darüber lässt die Allianz ihre Kunden im Unklaren“, so Becker-Eiselen.

Die beworbene Indexbeteiligung erfolgt nach dem Verständnis der Verbraucherzentrale Hamburg nicht über die eingezahlten Beiträge, sondern ausschließlich über die von der Allianz erwirtschaftete und jährlich zu ermittelnde Überschussbeteiligung. Die Rendite des Finanzprodukts wäre damit nicht primär von der tatsächlichen Wertentwicklung des Aktienindex abhängig, sondern vielmehr von den Überschusserträgen des Lebensversicherungsunternehmens. „Da die Überschüsse in der aktuellen Niedrigzinsphase zunehmend niedriger ausfallen, ist dies eine wesentliche Information, die die Allianz in ihrer Werbung verschweigt“, meint Becker-Eiselen. Die Verbraucherschützerin hat den Eindruck, dass sich der Versicherer vor allem das gute Ansehen der Indexfonds für den Verkauf der privaten Rentenversicherung zunutze machen will.

Wertentwicklung künstlich gedeckelt

Gleichzeitig begrenzt die Allianz die Wertentwicklung der Index Select Rente durch einen sogenannten Cap, der zum Zeitpunkt der Klageerhebung bei 3,3 Prozent lag. Die Höhe des Caps wird jährlich neu bestimmt und soll abhängig von den Überschusserträgen sein, mit denen die Versicherung ihre Form der Indexbeteiligung finanziert.

„Zinsbegrenzungen sind bei Finanzdienstleistungen nicht unbekannt. Bei der Index Select Rentenversicherung kommen aber weitere Nachteile hinzu“, meint Becker-Eiselen. Die Finanzexpertin versteht die Zinsausschüttung des Produkts wie folgt: Liegt die Wertentwicklung des Index in einem Monat über dem Cap, werden die Gewinne begrenzt, während monatliche Verluste voll in die Renditebetrachtung einfließen. Am Ende des Jahres werden die begrenzten Gewinne mit den unbegrenzten Verlusten verrechnet. Erst wenn diese Verrechnung zu einem positiven Renditeergebnis führt, wird dies dem aktuellen Versicherungswert gutgeschrieben. Ist das Jahresergebnis negativ, bleibt der Versicherungswert auf dem Stand des Vorjahres. „Je nach Monatsentwicklung kann ein an sich gutes Jahr aus Verbrauchersicht am Ende doch zu einem schlechten werden!“, warnt Becker-Eiselen.

„Wie die Index Select Rente der Allianz funktioniert und was für Verbraucher am Ende tatsächlich rausspringt, ist selbst für Experten nur schwer zu durchschauen. Das Produkt ist eine Black Box für Verbraucher. Doch bei einem so wichtigen Thema wie der privaten Altersvorsorge ist Transparenz dringend geboten, gerade auch bei der Werbung. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht“, fordert Verbraucherschützerin Becker-Eiselen.


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