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Pressemitteilung vom 11. März 2022

Verwirrung um digitale Krankschreibung kann Patienten Krankengeld kosten

Verbraucherzentrale Hamburg rät zur verbindlichen Absprache mit Ärztinnen und Ärzten

Liegt eine ausgestellte Krankschreibung nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse vor, zahlt diese auch kein Krankengeld. Davor warnt die Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Hintergrund der jüngsten Verwirrungen um die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Lag es bis Ende 2021 noch in der Verantwortung der Patientinnen und Patienten, ihrer Kasse den Durchschlag einer ausgestellten AU zu übermitteln, sollte dies seit dem 1. Januar von den Arztpraxen auf digitalem Wege übernommen werden. Allerdings galt zunächst eine Übergangsfrist und Testphase, die nun auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Damit verlängert sich auch die Unsicherheit für Patientinnen und Patienten: „Patientinnen und Patienten wissen nun faktisch nicht, ob sie sich noch um die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse kümmern müssen oder nicht – die elektronische AU sollte dies ja eigentlich überflüssig machen“, so Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Erkrankte Patientinnen und Patienten sollten sich daher erkundigen, wie dies in ihrer Praxis gehandhabt wird: „Fragen Sie im Zweifel direkt Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin“, empfiehlt Dr. Sunken. „In unserer Beratung haben wir immer wieder Fälle, in denen die Krankenkasse eine AU nicht erhalten hat und den Patientinnen und Patienten dadurch Nachteile entstehen.“ Problematisch ist dies insbesondere für Bezieherinnen und Bezieher von Krankengeld. „Dass eine AU nicht bei der Krankenkasse eingegangen ist, bemerken Patientinnen und Patienten häufig erst dann, wenn die Zahlung der Kasse ausbleibt. Oft fehlt dann gleich das Krankengeld für 14 Tage.“

Grundsätzlich befürworten die Verbraucherschützer die Einführung der elektronischen AU. „Der Nutzen der eAU für Patientinnen und Patienten ist unbestreitbar – daher sollte hieran festgehalten werden“, plädiert Dr. Sunken.

Kritisch sehen die Verbraucherschützer die aktuelle Diskussion um die eAU. „Wir können nicht einschätzen, ob es sich bei den derzeitigen Problemen um überwindbare Kinderkrankheiten eines neuen Systems handelt, oder ob es wirklich größere technische Probleme gibt. Wir können uns aber des Eindrucks nicht erwehren, dass die derzeitige Verwirrung dafür genutzt wird, eine unliebsame Reform zu verhindern“, so Dr. Sunken.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.