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Pressemitteilung vom 21. März 2017

Widerruf von Immobilienkrediten: Vergleichsangebote genau prüfen

Verbraucherzentrale bietet Sonderberatung zu Kreditwiderruf bei vermeintlichen Pflichtangaben

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeigen sich viele Kreditinstitute angesichts vermeintlicher Pflichtangaben zurzeit verhandlungsbereit. Doch nicht immer sind die Vergleichsangebote an die Darlehensnehmer angemessen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg und rät zur genauen Prüfung. Die Verbraucherschützer bieten ab sofort Sonderberatungen und Vorträge zu dem speziellen juristischen Sachverhalt an (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2016, Az. XI ZR 434/15).

Laut Bundesgerichtshof lassen sich Immobiliendarlehen, die von Juni 2010 bis teilweise ins Jahr 2013 geschlossen wurden, noch widerrufen, wenn in der Widerrufsbelehrung vermeintliche Pflichtangaben wie die „Aufsichtsbehörde“ angeführt, im Vertragstext jedoch nicht genannt werden. „Betroffen hiervon sind unter anderen Verträge der Hamburger Sparkasse (Haspa), aber auch der Sparda-Bank, der PSD Bank, der ING-DiBa, der BHW Bausparkasse, der Swiss Life sowie der R+V Versicherung“, berichtet Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Ist ein Kreditvertrag aufgrund der aktuellen Rechtsprechung fehlerhaft, können Verbraucher ihr Darlehen rückabwickeln und sich auf diese Weise von zu teuren Finanzierungen lösen – indem sie entweder ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen oder sich außergerichtlich mit ihrem Kreditinstitut auf einen Vergleich einigen.

„Viele Verbraucher möchten direkt mit ihrer Bank oder Sparkasse übereinkommen, doch nicht jedes Angebot eines Kreditinstituts für einen Vergleich verdient eine Unterschrift“, meint Verbraucherschützer Krolzik. Oft seien die scheinbar besseren Konditionen eher mittelmäßig gut, etwa der neu vereinbarte Zinssatz zu hoch oder die Vorfälligkeitsentschädigung nicht ausreichend reduziert. Betroffene könnten jedoch oft nicht einschätzen, was ihnen zusteht. Viele willigten zu schnell ein und brächten sich selbst so um mehrere Tausend Euro.

Die Verbraucherzentrale Hamburg berät Kreditnehmer ab sofort speziell zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen hinsichtlich der vermeintlichen Pflichtangabe „Aufsichtsbehörde“. Erfahrene Juristen erklären, welche Ansprüche sich daraus für die Betroffenen ergeben, ob ein vorliegendes außergerichtliches Vergleichsangebot angemessen ist, welchen Verhandlungsspielraum die Ratsuchenden haben und ob eine Klage Chancen auf Erfolg hat. Termine für die 30-minütigen persönlichen Beratungsgespräche können vereinbart werden unter Tel. (040) 24832-107 oder termine@vzhh.de. Die Kosten betragen 50 Euro. 

Darüber hinaus finden im April mehrere Vorträge für Darlehensnehmer statt, die ihren Immobilienkredit aufgrund der aktuellen Rechtsprechung widerrufen wollen. Weitere Informationen dazu, zum neuen Beratungsangebot und zum Thema Kreditwiderruf allgemein sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.