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Pressemitteilung vom 14. Dezember 2016

Widerspruch: Wie viel Geld gibt es für Lebens- oder Rentenversicherungen?

Verbraucherzentrale Hamburg erstellt versicherungsmathematische Gutachten

Verbraucher können Lebens- und Rentenversicherungsverträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend widersprechen und diese rückabwickeln. Bei einem erfolgreichen Widerspruch müssen Versicherungen ihren Kunden die eingezahlten Beträge zuzüglich Zinsen zurückerstatten und dürfen nur die Kosten für den Risikoschutz der Policen einbehalten. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet neben einem Rechtsgutachten, welches die Frage des Widerspruchs behandelt, nunmehr als erste Verbraucherzentrale ein individuelles versicherungsmathematisches Gutachten an, mit dem sich Rückabwicklungsansprüche gegenüber den Versicherern besser durchsetzen lassen.

„Immer wieder hören wir von Ratsuchenden, dass sie die Zahlen der Versicherer nicht nachvollziehen und nicht bewerten können“, berichtet Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Mit unserem Rechenservice machen wir transparent, was bislang für die meisten Verbraucher im Dunkeln blieb.“ Das Gutachten listet detailliert auf, wie viel Geld in einen Vertrag eingezahlt wurde, wie hoch der Risikoanteil für den Versicherungsschutz ist, welcher Betrag bereits von der Versicherung ausgezahlt wurde, welche Summe der Versicherer mit den gezahlten Beiträgen erwirtschaftet hat und wie hoch der tatsächliche Rückabwicklungsanspruch ist. „Verbraucher müssen sich nicht mehr mit dahingeworfenen Zahlen begnügen, sondern können den Kalkulationen der Versicherer etwas entgegensetzen“, freut sich Becker-Eiselen

Die Berechnung, insbesondere der erwirtschafteten Zinsen, erfolgt unter Einbeziehung der Zahlen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und nicht nur anhand branchenüblicher Durchschnittswerte. Solche Gutachten waren bislang nur über auf diesem Gebiet spezialisierte Versicherungsmathematiker erhältlich. Mit dem Gutachten der Verbraucherzentrale können sich Versicherte an die Versicherungsgesellschaft wenden und bei erfolgreichem Widerspruch die Erstattung eines konkreten Betrags fordern oder einen Fachanwalt beauftragen, der den Rückabwicklungsanspruch vor Gericht für sie durchsetzt.

Die Erstellung des versicherungsmathematischen Gutachtens kostet 85 Euro pro Vertrag. Das Auftragsformular sowie weitere Informationen zum Thema Widerspruch sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.

Zum Hintergrund
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen waren in Deutschland über lange Jahres eines der beliebtesten Altersvorsorgeprodukte. Viele Verträge sind jedoch nicht so profitabel wie erhofft oder können nicht weiter bespart werden, weil sich die Lebens- oder Einkommenssituation der Versicherten verändert hat. Verbraucher, die ihren Vertrag aus diesen Gründen kündigen, verlieren in der Regel  mehrere Tausend Euro. Anders als bei einer Kündigung müssen Versicherer bei einem Widerspruch alle eingezahlten Beträge zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Nur die Kosten für den Risikoschutz der Policen dürfen sie einbehalten. Ein Widerspruch ist möglich bei Verträgen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 im Policenmodell abgeschlossen wurden und bei denen Versicherte fehlerhaft oder nicht ausreichend über den Vertrag informiert wurden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.