Veranstaltungen

Warenkorb
Pressemitteilung vom 19. Januar 2022

Wohnriester-Verträge keine Alternative für die Altersvorsorge

Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Umwandlung bestehender Riester-Verträge

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Riester-Vertrag dringend davon ab, diesen in einen sogenannten Wohnriester-Vertrag umzuwandeln. Derzeit wenden sich verstärkt Ratsuchende an die Verbraucherzentrale, denen von ihrer Bank oder Sparkasse eine solche Umwandlung empfohlen wurde. Bei einem Wohnriester-Vertrag handelt es sich um einen Bausparvertrag mit Riester-Förderung.

„Für Sparerinnen und Sparer, die lediglich eine klassische Altersvorsorge wollen, ist Wohnriester das denkbar ungünstige Produkt. Investieren sie das angesparte Geld nämlich nicht in eine Immobilie, müssen sie dieses im Anschluss noch in einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag stecken“, kritisiert Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Eine Umwandlung verkompliziert die Altersvorsorge nicht nur unnötig, sondern macht sie für die Sparerinnen und Sparer auch deutlich teurer. „Umwandlung bedeutet Abschluss eines neuen Vertrages. Und mit dem Abschluss sind hohe Gebühren verbunden. Bei einem Wohnriester-Vertrag bis zu drei Prozent der Bausparsumme. Von einem Abschluss profitieren also in erster Linie die Beraterinnen und Berater der Banken und Sparkassen“, so Krolzik.

Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt Riester-Sparerinnen und Sparern, die nach einer alternativen Altersvorsorge suchen, sich unabhängig beraten zu lassen. Das gilt auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Immobilie finanzieren wollen. Die Verbrauchschützer raten dazu, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Produkte sorgfältig abzuwägen und diese mit den eigenen Wünschen und Möglichkeiten abzugleichen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.