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Geld zurück von Primastrom und Voxenergie

Primastrom und Voxenergie erhöhten trotz Garantien wiederholt ihre Preise für Strom und Gas. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte daraufhin gegen die Unternehmen eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Jetzt haben sich der vzbv und die Unternehmensgruppe primaholding erneut außergerichtlich verglichen und die Vergleichsvereinbarungen von Anfang des Jahres noch einmal erweitert. 

Älteres Ehepaar schaut auf Geldscheine

Das Wichtigste in Kürze

  1. Immer wieder beschwerten sich Verbraucherinnen und Verbraucher über nicht eingehaltene Preisgarantien der Energieversorger Primastrom und Voxenergie.
  2. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Unternehmensgruppe primaholding konnten sich jetzt ein weiteres Mal außergerichtlich einigen.  
  3. Der Vergleichs-Check des vzbv zeigt, wer wie profitiert.
  4. Vorsicht vor Schreiben der Anbieter, in denen sie Preissenkungen bewerben. 
Stand: 06.08.2024

Die Verbraucherinnen und Verbraucher beklagen sich vor allem darüber, dass der vereinbarte Verbrauchspreis für Strom oder Gas trotz Preisgarantie von Primastrom und Voxenergie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde. Dabei kann ein plötzlicher Anstieg der Energiekosten Betroffene in große finanzielle Bedrängnis bringen.

Primastrom und Voxenergie zahlen Geld zurück

Mit zwei Musterfeststellungsklagen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die einseitigen Preiserhöhungen von Primastrom und Voxenergie vorgegangen. Jetzt haben sich der vzbv und die Unternehmensgruppe primaholding erneut außergerichtlich verglichen und eine erste Vergleichsvereinbarung aus dem Frühjahr noch einmal erweitert. 

Die außergerichtliche Einigung umfasst mehrere Punkte, in denen die primaholding-Unternehmen aus unserer Sicht gegenüber Kundinnen und Kunden unzulässig agierte:

  • Zurückgewiesene Widerrufserklärungen: In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Kundinnen und Kunden nicht aus ihren Verträgen entlassen. Je nach Einzelfall können Kundinnen und Kunden sofort oder früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und – auch rückwirkend – günstigere Tarife erhalten. Unter bestimmten Bedingungen können sie auch jetzt noch Verträge widerrufen.
  • Unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach Kündigung: Nachdem Kundinnen und Kunden ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027. Der Vergleich legt fest, dass Kundinnen und Kunden, die bereits gekündigt haben, grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Außerdem profitieren Kundinnen und Kunden von günstigeren Preisen, die ab der Kündigungserklärung für ihre Verträge gelten. Sie müssen dafür ihren Anbieter anschreiben. Auch, wer jetzt noch kündigt, kann bessere Konditionen erhalten.
  • Angebliche Preissenkungen: primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit „Preissenkungsschreiben“ auf ihre Kundinnen und Kunden zu, nachdem sie die Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar etwas günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wer so ein Angebot annahm, war an die überhöhten Preise gebunden. Der außergerichtliche Vergleich legt eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen die Unternehmen Strom und Gas abrechnen dürfen. Je nach Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren.    

Jetzt den Preiserhöhungen widersprechen

Wer gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat, muss sich gegenüber den Anbietern nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E-Mail. Textbausteine und weitere Informationen, wohin Sie sich wenden können, finden Sie unter Sammelklage - primaholding. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024.

Wenn Sie Ihren Vertrag noch nicht widerrufen haben, können Sie das möglicherweise immer noch nachholen oder alternativ eine Kündigung einreichen. Auch dann können Sie vom Vergleich profitieren und bessere Konditionen erhalten. Der Vergleichs-Check des vzbv gibt eine Orientierung für die unterschiedlichen Fallkonstellationen. Sie erfahren genau, was Sie aufgrund des Vergleichs bekommen und wie Sie ihre Forderung aus dem Vergleich geltend machen.

Unser Rat

Holen Sie juristischen Rat ein, wenn Sie unzulässig überhöhte Forderungen von Energieanbietern erhalten. Setzen Sie sich gegen diese Forderungen zur Wehr. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie zu allen Fragen des Energierechts – kompetent und unabhängig. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Werbeschreiben zu Preissenkungen

Zuletzt sind wir auf eine neue Masche der Energieanbieter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy aufmerksam geworden: Die Unternehmen verschicken Schreiben an ihre Kundinnen und Kunden, in denen sie eine Preissenkung bewerben. Die Betreffzeile erweckt den Eindruck, die Angeschriebenen müssten nur ein Formular ausfüllen, um ihre Preise zu senken. Dass es sich um einen neuen Vertrag handelt, ist aufgrund der Formulierung nicht auf dem ersten Blick ersichtlich. 

Tatsächlich sind die beworbenen Preise oft etwas günstiger als im laufenden Vertrag. Allerdings sind sie immer noch mehr als doppelt so hoch wie der derzeitige Marktdurchschnitt. Dazu kommt, dass selbst diese sehr hohen Preise nur für drei Monate garantiert werden – anschließend können sie steigen. Und einige dieser Neuverträge sehen sogar eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten zu diesen schlechten Preiskonditionen vor.

Unser Rat! Unterschreiben Sie dieses Formular nicht. Prüfen Sie, ob ein Anbieterwechsel möglich ist. Recherchieren Sie vorher die aktuellen Marktpreise. 

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