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Silvester: Kracher zum Jahreswechsel

Silvesterknaller und Raketen gehören für viele Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Damit es kein böses Erwachen gibt, sollten Sie einiges beachten.

Wunderkerze in einer Hand
Stand: 29.12.2018

Am 31. Dezember läuten viele Menschen das neue Jahr wieder mit Raketen und Böllern ein. Dabei sollten sie nicht nur einen Eimer Wasser zur Hand haben, sondern auch noch ein paar andere Dinge beachten.

Bei Pyrotechnik auf Prüfnummern achten

Wenn Sie Pyrotechnik einkaufen wollen, dann nur zugelassene Feuerwerkskörper. Viele Raketen und Böller enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können bei unsachgemäßer Handha­bung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen werden.

  • Die Kennzeichnungsnummer für Böller und Raketen der Klasse F1 sind weniger gefährlich.
  • Produkte mit der Bezeichnung F2 dürfen nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und im Freien abgebrannt werden.

Von Feuerwerks­körpern ohne amtliche Prüfnummer lassen Sie besser die Finger! Diese Feuerwerkskörper werden oft aus dem Ausland mitgebracht und landen auf Trödelmärkten oder sogar im Handel. Sie entsprechen oft nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen. Es fehlen Zulassungsnummer und Verwendungshinweise in deutscher Sprache.

Ungeprüfte Kracher und Raketen sind in ihrer Wirkung unberechenbar und haben oft eine höhere Sprengkraft und lösen häufiger Fehlzündungen aus. Bei manchen ist die Lunte so kurz ist, dass sie schon in der Hand losgehen.

Feuerwerk richtig abbrennen

  • Bei Abfackeln von Feuerwerkskörpern sollten Sie unbedingt die Bedienungsanleitung befolgen und einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten.
  • Manipulieren Sie die Knaller vor dem Abbrennen nicht. Geht der Start eines Feuerwerkskörpers daneben, zünden Sie den sogenannten Blindgänger nicht ein zweites Mal, sondern übergießen Sie ihn mit Wasser und entsorgen Sie ihn anschließend.
  • Geben Sie Raketen beim Zünden einen sicheren Stand und halten Sie sie nicht in der Hand. Ihre Kinder halten Sie unbedingt von Feuerwerkskörpern fern.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern, Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist laut Sprengstoffgesetz verboten.

Gut zu wissen

Es gibt einige Gründe, die gegen das Silvesterfeuerwerk sprechen: der Krach und damit verbundene mögliche Hörschäden, Verletzungen an Armen, Beinen oder anderen Körperstellen, der Feinstaub und die vielen kleinen Plastikteile in der Umwelt, der Müll auf den Straßen und natürlich das viele verballerte Geld. Vielleicht haben Sie ja noch eine andere Idee, wie sich das neue Jahr gebührend begrüßen lässt.

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