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Vorsicht vor Null-Prozent-Finanzierungen: Versteckte Kosten und Risiken

Null-Prozent-Finanzierung! Elektronikmärkte oder Möbelhäuser werben gerne mit dieser Art des Ratenkaufs. Obendrauf erhalten Käuferinnen und Käufer sogar häufig noch eine Kreditkarte. Doch diese macht aus dem verlockend klingenden Angebot eine fiese Kostenfalle. Lassen Sie die Finger davon!

Frau und Mann kaufen im Möbelhaus aus

Das Wichtigste in Kürze

  1. Anstatt einer Null-Prozent-Finanzierung schließen Kaufende häufig nur einen Vertrag über eine Kreditkarte ab. Mit dieser zahlt man die gewünschte Ware.
  2. Mit der Kreditkarte können Verbraucherinnen und Verbraucher nach Vertragsschluss tatsächlich zinsfrei einkaufen. Allerdings nur für wenige Monate. Danach wird meist ein unangemessen hoher Zinssatz fällig.
  3. Die wenigen zinsfreien Monate reichen in der Regel nur aus, um einen Bruchteil des Kaufpreises abzuzahlen.
Stand: 07.03.2025

Sie liebäugeln mit dem Abschluss einer Null-Prozent-Finanzierung? Achtung, anstatt eines gewünschten Ratenkaufs erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nur eine Kreditkarte mit Verfügungsrahmen, eine sogenannte Verfügungskarte. Diese ermöglicht Ihnen zunächst zwar zinsfreies Einkaufen für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel sechs Monate. Für den Erstkauf gilt oft sogar eine Zinsfreiheit von zwölf Monaten. Danach liegt der Effektivzins zwischen 9,90 und 14,90 Prozent, je nach Karte.

Hohe Zinsen nach 6 oder 12 Monaten

Letztlich kommen also nur diejenigen in den Genuss einer echten Null-Prozent-Finanzierung, die den Kaufpreis der Ware innerhalb der ersten sechs Monate vollständig zurückzahlen. Das versuchen die Kreditinstitute aber zu verhindern, indem sie geringe Mindestraten für die Rückzahlung der Darlehen mit ihren Kundinnen und Kunden vereinbaren. 

Beispielrechnung: Bei einem Kaufpreis von 1.000 Euro und einer vereinbarten Mindestrate von 2,5 Prozent pro Monat würden nach sechs Monaten lediglich 150 Euro zurückgezahlt sein. Die verbleibenden 850 Euro würden dann mit bis zu 14,90 Prozent verzinst, was die Gesamtkosten deutlich erhöht.

Unbemerkte Bankverträge

Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist häufig gar nicht bewusst, dass sie mit der Unterschrift unter einen Kreditkartenvertrag auch Kunde oder Kundin einer Bank werden. Dies kann zusätzliche Kosten für Kontoauszüge oder Kontoführungsgebühren mit sich bringen. Außerdem müssen sie in der Regel selbst herausfinden, wie hoch ihr aktueller Darlehenssaldo ist und wie viel sie noch abzahlen müssen, um am Ende der zinsfreien Zeit den gesamten Kaufpreis der Ware abbezahlt zu haben. Das ist aber häufig nur über das Postfach in einem Online-Kundenportal möglich. Dafür muss man sich extra anmelden und einloggen.

Die Banken leben davon, dass Kundinnen und Kunden ihre Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig zurückzahlen und dann der teure Zinssatz greift. Auf diese Weise landen viele Betroffene ungewollt in einem Dauerkredit.

Ratenschutzversicherung als weiteres Übel

Im Paket mit der Kreditkarte drehen einige Verkaufende ihren Kundinnen und Kunden auch noch eine sogenannte Ratenschutzversicherung an. Diese soll die Zahlung der Raten bei finanziellen Schwierigkeiten des Darlehensnehmers absichern, greift aber nur in Ausnahmefällen. Die Versicherung schmälert darüber hinaus den monatlichen Tilgungsbetrag für das eigentliche Darlehen, da auch deren Beiträge daraus bezahlt werden. Im Endeffekt vergrößert die Ratenschutzversicherung also den Schuldenberg.

Kreditkarten mit Teilzahlung auch problematisch

Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion werden oft im Zusammenhang mit Null-Prozent-Finanzierungen in Elektronik- oder Baumärkten angeboten. Die sogenannten Revolving Cards bieten zwar Flexibilität, bergen aber hohe Risiken. Die Teilzahlungen sind in der Regel hoch verzinst. Gleichzeitig ist die Gefahr groß, dass Sie mehr Geld ausgeben, als Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht, und Sie den Überblick über Ihre tatsächlichen Schulden verlieren.

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