Patientenverfügung: Wichtige Entscheidungen für den Ernstfall treffen
Wer für den Fall einer schweren Erkrankung festlegen möchte, wie er behandelt werden soll, muss dies möglichst genau schriftlich festhalten. Wir erklären Ihnen, was Sie bei einer Patientenverfügung beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze
- Auf allgemeine Formulierungen in der Patientenverfügung kann man sich nicht verlassen. Das Dokument sollte daher so konkret wie möglich formuliert sein.
- Eine Patientenverfügung muss unterschrieben werden.
- Ist die Patientenverfügung unwirksam oder nicht auf die Situation anwendbar, wird der mutmaßliche Wille ermittelt.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt beim Abfassen einer Patientenverfügung.
- Vortrag in der Verbraucherzentrale: „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – vorsorgen für den Ernstfall“ ⇒ Jetzt anmelden
Wer sicherstellen möchte, dass seine medizinischen Wünsche im Ernstfall respektiert werden, sollte frühzeitig eine rechtssichere Patientenverfügung verfassen. In diesem Dokument legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. So entlasten Sie Angehörige und stellen sicher, dass Ärzte und Ärztinnen Ihren Willen respektieren.
Viele Menschen denken erst in kritischen Situationen darüber nach, doch eine Patientenverfügung sollte idealerweise vorsorglich erstellt werden. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie eine wirksame Verfügung aufsetzen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie vorab festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten gesundheitlichen Situationen wünschen oder ablehnen. Dazu zählen unter anderem lebensverlängernde Maßnahmen, Operationen, künstliche Beatmung oder Wiederbelebung. Verweigern Sie Ihre Einwilligung zu einer bestimmten Maßnahme, dürfen Ärzte und Ärztinnen diese nicht vornehmen.
Sie legen in der Patientenverfügung auch fest, für welche Fälle diese gelten soll. Dafür können Sie in der Patientenverfügung typische Situationen benennen. Das kann eine schwere, tödlich verlaufende Erkrankung ohne Heilungschancen sein. Für den Fall, dass Sie an einer bestimmten Krankheit leiden, können Sie hierzu eine spezielle Regelung treffen.
Eine Patientenverfügung kommt dann zum Einsatz, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können – beispielsweise nach einem schweren Unfall, bei einer unheilbaren Erkrankung oder einer fortgeschrittenen Demenz. In solchen Fällen müssen Ärzte und Angehörige nach Ihrem in der Verfügung geäußerten Willen handeln.
Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?
Jede volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Dafür müssen Sie einwilligungsfähig sein – das bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, die Art, die Bedeutung, die Tragweite und auch die Risiken der Maßnahme zu verstehen. Geschäftsfähigkeit ist dagegen nicht erforderlich.
Welche formellen Anforderungen gibt es?
Sie müssen die Patientenverfügung schriftlich erstellen, zum Beispiel am Computer. Dabei sollte auch das Datum nicht fehlen, um die Verfügung zeitlich zuordnen zu können.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, die Patientenverfügung zu unterschreiben! Ohne Unterschrift ist sie nicht wirksam.
Es ist sinnvoll, zusätzlich zur Patientenverfügung eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zu erstellen. Damit steht im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eine Vertrauensperson zur Verfügung, die die Patientenverfügung durchsetzen kann. Mit dieser Person sollten Sie Ihre individuellen Wertvorstellungen und Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung ausführlich besprechen. Sie kann dann später als Betreuerin oder Betreuer beziehungsweise oder Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter medizinische Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen.
Welche Inhalte muss eine Patientenverfügung haben?
Eine wirksame Patientenverfügung besteht aus mehreren zentralen Elementen:
- Beschreibung der medizinischen Situationen, für die sie gelten soll – etwa eine unheilbare Erkrankung, ein Koma oder eine schwere Hirnschädigung ohne Aussicht auf Besserung.
- Konkrete Festlegung der Maßnahmen, die in diesen Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen – zum Beispiel künstliche Ernährung, Schmerztherapie oder Wiederbelebung.
- Unterschrift und Datum, um die Gültigkeit zu gewährleisten und die Aktualität der Verfügung nachweisen zu können.
Da allgemeine Formulierungen oft zu Missverständnissen führen, sollten Sie so konkret wie möglich angeben, welche Maßnahmen Sie befürworten oder ablehnen.
Unser Ratgeber „Patientenverfügung“ klärt alle wichtigen Fragen und hilft Ihnen, die notwendigen Dokumente richtig und rechtssicher auszufüllen. Fertige Textbausteine liefern Formulierungen, die Sie in Ihre persönliche Verfügung übernehmen können. Formulare und Checklisten sorgen dafür, dass Sie nichts vergessen.
23. Auflage, 2025
Buch: 12 Euro | E-Book: 9,99 Euro
⇒ Bestellen
Unser Angebot
Mit unserem kostenlosen Online-Service erstellen Sie Ihre individuelle Patientenverfügung und sorgen für den Ernstfall vor. Schritt für Schritt ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, fertig. Erklärtexte und Hinweise helfen Ihnen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. ⇒ Jetzt Patientenverfügung erstellen
Wo sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?
Damit Ihre Verfügung im Ernstfall schnell gefunden wird, sollten Sie das Original an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahren. Sinnvoll ist es, die Verfügung in einem Ordner „Vorsorgedokumente“ aufzubewahren und Angehörige, Bevollmächtigte bzw. Betreuer darüber zu informieren.
Zusätzlich sollten Sie in Ihrer Brieftasche – zum Beispiel mit diesem Kärtchen – einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort hinterlegen. So wissen Rettungskräfte und behandelnde Ärzte und Ärztinnen sofort, wo das Dokument zu finden ist.
Ärzte, Pflegeheime und Gerichte benötigen die Originalfassung. Eine Kopie bei Angehörigen oder Bevollmächtigten kann ebenfalls sinnvoll sein.
Eine weitere Option ist die kostenpflichtige Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Zwar wird das Dokument dort nicht hinterlegt, aber Betreuungsgerichte können im Notfall abrufen, ob eine Patientenverfügung existiert.
Wie lange gilt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung gilt zeitlich unbegrenzt. Sie verliert auch nach längerer Zeit nicht ihre Gültigkeit. Eine regelmäßige Aktualisierung ist nicht erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Persönliche Einstellungen können sich im Laufe der Zeit ändern.
Hinweis: Nehmen Sie Ihre Patientenverfügung alle 3 Jahre zur Hand und prüfen Sie, ob die Festlegungen noch den aktuellen Vorstellungen entsprechen. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit mündlich oder durch Handzeichen widerrufen.
Wann gilt eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nach einem Unfall im Koma liegen oder eine schwere Erkrankung Ihre Kommunikationsfähigkeit einschränkt.
Liegt eine Verfügung vor, prüfen Ärzte und Ärztinnen gemeinsam mit Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person, ob die darin festgelegten Regelungen auf die aktuelle Situation anwendbar sind. Entscheidend ist dabei, ob die aktuelle medizinische Situation in der Patientenverfügung geregelt ist. Ist das der Fall, ist die Verfügung verbindlich.
Was passiert, wenn es keine Patientenverfügung gibt?
Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die dort getroffenen Festlegungen nicht auf die aktuelle Situation zu, sieht es anders aus. In diesen Fällen müssen Betreuende beziehungsweise Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten oder der Patientin ermitteln. Die behandelnde Ärzte prüfen, was medizinisch indiziert ist und erörtern die Maßnahme mit dem Betreuer oder der Betreuerin – unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen.
Dabei sind insbesondere auch frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen zu berücksichtigen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Patienten oder der Patientin.
Was tun, wenn eine Patientenverfügung missachtet wird?
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzten und Betreuenden oder Bevollmächtigten entscheidet das Betreuungsgericht. Die Missachtung einer Patientenverfügung kann unter Umständen eine Straftat darstellen. Eventuell löst dies zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus. Lassen Sie sich in diesem Fall anwaltlich beraten!
Unser Angebot
Wenn Sie Fragen zum Erstellen einer Patientenverfügung haben oder Ihre Vorsorgedokumente noch einmal prüfen lassen möchten, nutzen Sie unser Beratungsangebot. ⇒ Jetzt Beratungstermin unter Tel. (040) 24832-130 vereinbaren