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Vorsorgevollmacht: Warum sie so wichtig ist

Viele glauben, dass Ehegatten oder Kinder im Notfall einfach für sie entscheiden können, aber das ist falsch. Ohne eine Vorsorgevollmacht haben Angehörige keine automatische Entscheidungsbefugnis. Hier erfahren Sie, warum Sie sich – unabhängig vom Alter –  mit dem Thema auseinandersetzen sollten.

Eine ältere und eine jüngere Frau reden miteinander, daneben steht ein Laptop auf einem Tisch

Das Wichtigste in Kürze

  1. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man, wer einen im Krankheitsfall rechtlich vertreten soll.
  2. Besondere Regelungen gelten z. B. für Bankvollmachten oder medizinische Entscheidungen.
  3. Eine Vorsorgevollmacht muss nicht zwingend beglaubigt oder beurkundet werden – für bestimmte Rechtsgeschäfte ist dies jedoch erforderlich (z.B. für eine Darlehensaufnahme oder Immobiliengeschäfte).
  4. Vortrag in der Verbraucherzentrale: „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – vorsorgen für den Ernstfall“ ⇒ Jetzt anmelden
Stand: 20.02.2025

Ob plötzliche Krankheit, ein Unfall oder das Älterwerden – niemand denkt gerne daran, einmal nicht mehr selbst entscheiden zu können. Doch was passiert in einem solchen Fall? Wer kann dann für Sie handeln? Hier finden Sie die Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht, ein wichtiges Dokument für den Ernstfall.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, falls Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Typischerweise umfasst eine Vorsorgevollmacht folgende Bereiche:

  • die Gesundheitssorge (z. B. Zustimmung zu Operationen oder Behandlungen)
  • die Aufenthaltsbestimmung (z. B. Entscheidung über Pflegeeinrichtungen)
  • die Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen

Wichtiger Unterschied: Eine Vorsorgevollmacht bezieht sich auf die umfassende rechtliche Vertretung in vielen Lebensbereichen, während eine Patientenverfügung ausschließlich medizinische Wünsche für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit regelt.

Eine Vollmacht sollte schriftlich abgefasst werden. Sie können diese handschriftlich, mit Schreibmaschine oder mit Computer erstellen. Wichtig ist, dass Sie das Dokument unterzeichnen.

Gibt es besondere Vorsorgevollmachten?

Für einige Vollmachten gibt es gesetzliche Vorgaben, die Sie unbedingt einhalten sollten:

  • Medizinische Eingriffe: Die Vorsorgevollmacht muss eine bestimmte Formulierung für schwerwiegende Operationen oder lebenserhaltende Maßnahmen enthalten.
  • Freiheitseinschränkungen: Für freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen sowie bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen ist eine vorgegebene Formulierung zu beachten. 
  • Bankvollmacht: Viele Banken akzeptieren Standard-Formulare nicht. Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, ob eine separate Bankvollmacht nötig ist.

Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?

Grundsätzlich wird eine Vorsorgevollmacht wirksam, sobald Sie diese ausgestellt und unterschrieben haben. Wollen Sie jetzt Regelungen über die Wirksamkeit der Vollmacht treffen, sollten Sie dies aber nicht in der Urkunde selbst tun. Denn für jede Beschränkung, die in dieser Urkunde enthalten ist, muss die Person, die die Urkunde liest, prüfen, ob die vorgegebene Beschränkung gegeben ist. Daher sollten solche Bedingungen nur im Innenverhältnis gegenüber dem Bevollmächtigten geregelt werden. Dann bleibt die Vollmacht nach außen gegenüber Dritten immer eindeutig.

Beispiel

Sophie hat ihrem besten Freund Daniel eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Sie wollte jedoch sicherstellen, dass diese nur greift, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Daher ließ sie in die Vollmacht eine Einschränkung aufnehmen:

„Die Vollmacht tritt erst in Kraft, wenn ich durch Unfall, Behinderung oder Krankheit nicht mehr selbst handlungsfähig bin.“

Eines Tages möchte Daniel im Auftrag von Sophie ihr Auto verkaufen. Ein Käufer ist schnell gefunden: Das Autohaus ist bereit, den Wagen zu übernehmen. Daniel legt dem Händler die Vollmacht vor. Doch als der Käufer die Einschränkung liest, will er wissen, ob Daniel nachweisen kann, dass Sophie aktuell nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Daniel gerät in eine schwierige Lage. Ohne diesen Nachweis ist die Vollmacht unwirksam. Das bedeutet zusätzlichen bürokratischen Aufwand und führt zu Verzögerungen.

Was ist ein Innenverhältnis? Im Innenverhältnis können Vereinbarungen zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten getroffen werden. Sie können hier also die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und der bevollmächtigten Person regeln. In diesem gesonderten Dokument, können Sie auch schriftlich festlegen, dass die Vollmacht erst gilt, wenn Sie selber nicht mehr entscheiden können. Dies muss in der Regel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wenn sich die bevollmächtigte Person nicht an die Bedingungen hält, haftet sie Ihnen oder Ihren Erben gegenüber.

Folgende Punkte können Sie im Innenverhältnis regeln:

  • Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit
  • Umfang der Rechenschaftspflicht gegenüber Ihnen oder Ihren Erben
  • Regelungen zur Zahlung von Entgelten und Aufwendungen
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf Ihre Kosten.

Wer kann bevollmächtigt werden?

Sie wählen die Person aus, die als bevollmächtigte Person handeln soll. In der Regel handelt es sich um Angehörige oder Vertraute, es können jedoch auch Personen sein, die nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Ihnen stehen.

Hinweis: Wählen Sie eine Person aus, der Sie voll vertrauen. Denn die bevollmächtigte Person hat weitreichende Befugnisse. Die Entscheidungen der bevollmächtigten Person werden meist nicht überprüft, sodass Missbrauch möglich ist. Außerdem muss die bevollmächtigte Person mindestens beschränkt geschäftsfähig sein.

Besprechen Sie mit Ihrem, Ihrer Bevollmächtigten die Inhalte der Vollmacht. Teilen Sie mit, welche Wünsche Sie in Bezug auf gesundheitliche oder vermögensrechtliche Entscheidungen haben.

Kann man auch mehrere Personen bevollmächtigen?

Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen. Das geht, indem Sie Aufgaben verteilen – zum Beispiel könnte Ihre Tocher die Vermögenssorge übernehmen und Ihr Sohn erhält eine Vollmacht für Gesundheits- und Aufenthaltsfragen.

Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigten, sollte für jede eine eigene Vollmacht erstellt werden. Sobald Sie die Aufgabenbereiche auf mehrere Personen verteilen wollen, sollten Sie sich vorher beraten lassen.

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Sollte das Dokument beglaubigt oder beurkundet werden?

Beglaubigung bedeutet, dass eine offizielle Stelle die Echtheit der Unterschrift bestätigt. Eine Prüfung des Inhalts findet dabei nicht statt. Sie können die Beglaubigung zum Beispiel bei der Betreuungsbehörde vornehmen lassen. Dafür wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Eine Beglaubigung ist zwar generell nicht erforderlich. Laut Gesetz wird sie aber gefordert, wenn sich die Vollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte beziehen soll. Hier reicht eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde aus. Für die Erbausschlagung ist ebenfalls eine solche Beglaubigung erforderlich. 

Bei der Beurkundung wird dagegen der Inhalt besprochen. Dafür müssen Sie einen Notar aufsuchen. Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich, wenn die Vollmacht Darlehensverträge betrifft oder Unternehmensanteile involviert sind. Sie ist zudem ratsam, wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte umfasst, größere Vermögenswerte betroffen sind. Eine Beurkundung empfiehlt sich bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit, da Notarinnen und Notare die Geschäftsfähigkeit prüfen.

Wo sollte die Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?

Die Vollmacht ist nur wirksam, wenn sie vom Bevollmächtigten im Original vorgelegt wird. Verwahren sie die Vollmacht also so, dass sie leicht gefunden werden kann. Es sind verschiedene Möglichkeiten der Aufbewahrung denkbar:

  • Vollmacht direkt der bevollmächtigten Person aushändigen
  • Vollmacht zu Hause so aufbewahren, dass die bevollmächtigte Person sie leicht findet (Beispiel: Vorsorgeordner)
  • Übergabe an eine andere Vertrauensperson
  • beim Notar hinterlegen

Zusätzlich ist es ratsam, ein Hinweiskärtchen zu den Dokumenten bei sich zu tragen. So wissen die behandelnden Ärzte und Ärztinnen im Notfall, an wen sie sich wenden müssen.

Kann ich eine Vorsorgevollmacht ändern oder widerrufen?

Die Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Hierfür haben Sie die Möglichkeit, das Original der ursprünglichen Vollmacht anzupassen. Wenn Sie jedoch eine neue Vorsorgevollmacht erstellen, sollte die alte Vollmacht vernichtet werden. Es ist wichtig, dass Sie in jedem Fall alle früher hinterlegten Kopien der alten Vollmacht durch die Kopien der neuen Vollmacht ersetzen. Falls Sie jemanden eine solche Vollmacht übergeben haben, holen Sie sich diese zurück.

Wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?

Die Vollmacht erlischt mit dem Tod, soweit in der Vollmacht nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Es ist sehr sinnvoll, wenn Sie in der Vollmacht regeln, dass sie über den Tod hinaus gelten soll. Damit bleibt der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Verfügenden handlungsfähig, solange die Erben die Vollmacht nicht widerrufen.

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