Axa Unfall-Kombirente: BGH hat entschieden
Der Versicherer Axa wandelte Tausende Unfall-Kombirentenverträge in schlechtere und dennoch teurere Existenzschutzversicherungen um. Wer nicht eingewilligt hatte, erhielt die Kündigung für seinen Vertrag. Aus unserer Sicht ein rechtswidriges Vorgehen. Der BGH hat der Axa am 11. Dezember 2024 jedoch recht gegeben. Immerhin besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt Rechtssicherheit.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Axa-Versicherung wandelte laufende Unfall-Kombirentenverträge in sogenannte Existenzschutzversicherungen um.
- Versicherten, die der Umwandlung ihres Vertrags nicht zustimmten, hat der Versicherer gekündigt.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg hält diese Kündigung für unzulässig und hat die Axa verklagt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch für die Axa entschieden (BGH IV ZR 498/21).
- Aus dem Urteil folgt, dass andere Versicherungsmodelle wie Grundfähigkeitsversicherungen auch durch den Versicherer kündbar sein können.
Der Versicherer Axa hat Tausenden Kundinnen und Kunden gekündigt, die einer Umwandlung ihrer Axa Unfall-Kombirente in eine Existenzschutzversicherung nicht zustimmen wollten. Die Axa begründete diesen Schritt damit, dass sie die lebenslange Rente der Unfall-Kombirente nicht mehr bedienen könne und daher gezwungen sei, die bestehenden Verträge umzuwandeln.
Die Umstellung betraf Unfall-Kombirentenverträge, die zwischen 2006 und 2010 bei der Axa abgeschlossen wurden. Die von der Axa als Alternative zu diesen Unfall-Kombirenten angebotene Existenzschutzversicherung bietet Betroffenen weitaus schlechtere Konditionen. Versicherte erhalten nur bis zum 67. Lebensjahr eine Rente und bei einer Krebserkrankung sogar nur noch 60 Monate. Trotzdem ist die Existenzschutzversicherung deutlich teurer als die Unfall-Kombirente. Einziger Trost: Kundinnen und Kunden mit bereits laufender Rente sind nicht betroffen.
BGH entscheidet gegen Versicherte
Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente nicht vorrangig um eine Unfallversicherung, da sie Komponenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt. Zudem liegen uns Fälle vor, in denen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Axa Unfall-Kombirente als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde.
Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen seitens der Versicherer jedoch nicht ordentlich, also ohne besonderen Grund, gekündigt werden. Daher ist eine solche Kündigung der Unfall-Kombirente aus unserer Sicht nicht möglich. Wir haben darum Klage gegen die Axa Versicherung eingereicht und in zweiter Instanz gewonnen. Der Bundesgerichtshofes hat jedoch für die Axa entschieden (BGH IV ZR 498/21).
Gut zu wissen
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Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden Verbraucherinnen und Verbrauchern Produkte angeboten, die der Unfall-Kombi Rente ähnlich sind. Beispiele dafür sind die Grundfähigkeitsversicherung oder sogenannte Dread-Desease-Versicherungen. Zwar gilt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich alternativlos ist, in Ausnahmefällen halten wir die Arbeitskraftabsicherung über eine Grundfähigkeitsversicherung allerdings für sinnvoll.
Nach dem BGH Urteil können Verbraucherinnen und Verbraucher sich aber nicht mehr auf diese Produkte verlassen. Der BGH hält eine ordentliche Kündigung für möglich. Es besteht also die Gefahr, dass die Versicherer kündigen, wenn ihnen ein Tarif zu teuer wird. Zwar behaupten die Versicherer, dass sie nicht kündigen würden, auf ein solches Lippenbekenntnis ist allerdings nicht Verlass. Wir sind sicher: Hat sich ein Versicherer verkalkuliert, wird er Verträge kündigen.
Damit ist die Grundfähigkeitsversicherung erst recht keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.