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FWU Sanierung gescheitert – was ist mit meiner Lebensversicherung?

Das Bezirksgericht Luxemburg hat die Auflösung und Liquidation der überschuldeten Aktiengesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet. Zum Konzern gehören auch die luxemburgische FWU Life Insurance Lux S.A., die bis 2016 als Atlantik Lux firmierte, und die österreichische FWU Life Insurance Austria AG. Sie betreiben in Deutschland das Versicherungsgeschäft. Das sollten betroffene Versicherte jetzt wissen. 

Ordner mit Beschriftung Lebensversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Bezirksgericht Luxemburg hat die Auflösung und Liquidation der Aktiengesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet.
  2. Die FWU AG hatte zuvor einen Insolvenzantrag gestellt. Weder für die luxemburgische Tochtergesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A noch für die österreichische FWU Life Insurance Austria AG ist die deutsche Aufsicht (BaFin) zuständig. 
  3. Die beiden Versicherungsgesellschaften unterliegen der Finanzdienstleistungsaufsicht in Luxemburg bzw. Österreich.
  4. Die Aufsichten beider Länder haben angekündigt, die Kundinnen und Kunden der insolventen Versicherer zu schützen.
Stand: 28.02.2025

Das Commisariat aux Assurances (CAA) in Luxemburg hat der FWU Life Insurance Lux S.A. die freie Verfügungsbefugnis über ihre Vermögenswerte aufgrund unzureichender Solvabilität untersagt. Damit erhalten Versicherte auch keine Auszahlungen mehr. Die CAA möchte damit die Interessen der Versicherten schützen. 

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat mitgeteilt, dass sie aufgrund der Insolvenz des Mutterkonzerns Maßnahmen gegen die FWU Life Insurance Austria AG angeordnet habe. Auch hier sollen die Kundinnen und Kunden geschützt werden. Welche Maßnahmen die FMA ergriffen hat, ist zurzeit noch unklar. 

Warum ist die FWU Life Insurance Lux S.A. in Not geraten?

Wir vermuten, dass die Höchststandsicherungsgarantien, die die Versicherung den Versicherten gegeben hat, Ursache für die Überschuldung sind. Der Versicherer hat sich damit vermutlich übernommen. Kosten, die er seit 2020 für diese Höchststandsicherungsgarantie erheben wollte, entbehren jeder Grundlage und sind aus unserer Sicht rechtswidrig.

Was können betroffene Versicherte jetzt tun?

Die luxemburgische Aufsicht CAA hat mitgeteilt, dass das Unternehmen ab dem 23. Januar 2025 keine Versicherungsprämien von ihren Versicherungsnehmern mehr einziehen darf. Versicherten, die ihre Beiträge monatlich überweisen, empfehlen wir, die Zahlungen ab sofort auszusetzen und dies unter Hinweis auf die Veröffentlichung der CAA der FWU mitzuteilen. 

Muss ich fürchten, mein Geld nicht oder nur teilweise zurückzubekommen?

Die Liquidierung der FWU AG bedeutet für Versicherte nicht zwangsläufig den vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse. Innerhalb von sechs Monaten erhalten alle Versicherten von einem ernannten Liquidator eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung. In dieser werden sie über alle praktischen Modalitäten informiert. 

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, den Betrag der Forderung zu akzeptieren, der Ihnen in der vorausgefüllten Forderungsanmeldung mitgeteilt wird. Lehnen Sie diesen Betrag ab, können Sie auf Grundlage der Belege, die Sie der vorausgefüllten Forderungsanmeldung beifügen müssen, den Betrag angeben, auf den Sie ihrer Ansicht nach Anspruch haben. Weitere Details dazu entnehmen Sie den FAQ der luxemburgischen Börsenaufsicht. 

Unabhängig davon, ob Sie den Forderungsbetrag ablehnen oder nicht, muss die von Ihnen unterschriebene Forderungsanmeldung bis zum 31. Januar 2028 wieder beim Liquidator eingehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht bereits erste Rückzahlungen an Versicherte vor diesem Datum erfolgen können.

Was kann ich tun, wenn meine Forderung abgelehnt wird?

Können Sie sich mit dem Insolvenzverwalter nicht auf eine Summe einigen, können Sie innerhalb von 40 Tagen nach Absendung des Einschreibens durch den Insolvenzverwalter eine Klage beim Bezirksgericht Luxemburg einreichen; andernfalls verfällt die Klagemöglichkeit. Weitere Details dazu entnehmen Sie den FAQ der luxemburgischen Börsenaufsicht. 
 

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