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Pleite der Element Insurance: Kein Versicherungsschutz mehr ab 1. April

Die Element Insurance AG ist pleite. Da kein Käufer für die Versicherungsbestände des Unternehmens gefunden werden konnte, wurde am 1. März das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffene sollten sich jetzt um neue Versicherungsverträge kümmern.

Ordner mit Aufschrift Element

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Element Insurance AG ist insolvent. Seit dem 1. März 2025 läuft das endgültige Insolvenzverfahren.
  2. Die allermeisten Versicherungsverträge enden einen Monat nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also zum 1. April 2025.
  3. Kundinnen und Kunden von Element oder ihrer Partnerunternehmen sollten sich dringend um einen neuen Versicherer kümmern.
Stand: 22.03.2025

Die Element Insurance bietet Versicherungen in verschiedenen Bereichen an, darunter für Fahrräder, Unfälle, Hausrat, Kfz-Reparaturen, Haustiere und Smartphones. Dabei tritt das Unternehmen gegenüber seinen Versicherten allerdings nicht immer als direkter Vertragspartner in Erscheinung. Oft schließt der Versicherer seine Verträge über Kooperationspartner ab, wobei die Element Insurance nur als Risikoträger in den Versicherungsbedingungen erscheint. 

Zu den Partnern gehören unter anderem folgende Versicherungsunternehmen: Auto Protect, Asspario, die Bayerische, Direkt-As, Friday, Hepster, Manufaktur Augsburg, Panda und Schutzgarant. ⇒ Zur Liste aller Partnerunternehmen

Was passiert mit meiner Versicherung?

Die allermeisten Versicherungsverträge enden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen einen Monat nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz für alle Versicherten zum 1. April 2025 erlischt, ganz gleich ob sie direkt oder über einen Kooperationspartner indirekt bei der Element Insurance versichert sind. 

Der Insolvenzverwalter wird alle betroffenen Versicherten unverzüglich per Briefpost anschreiben und über das Vorgehen zur Anmeldung von Forderungen sowie alle zu beachtenden Fristen informieren. Betroffene können die Informationen des Insolvenzverwalters zudem auf der Website www.element-insolvenz.de einsehen. 

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wann und in welcher Höhe die Ansprüche beglichen werden können und ob Abschlagszahlungen geleistet werden. Beides hängt von der Gesamthöhe der Forderungen im Insolvenzverfahren ab, die zunächst ermittelt werden muss. Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist ein Großteil der voraussichtlichen Ansprüche durch das Sicherungsvermögen abgedeckt. 

Sollte ich einen neuen Versicherungsvertrag abschließen?

Versicherten der Element Insurance oder deren Partnerunternehmen empfehlen wir, sich um einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer zu bemühen. Laut BaFin wird es Element grundsätzlich akzeptieren, wenn Kundinnen und Kunden ihre Verträge außerordentlich kündigen. Versicherte sollten drüber hinaus prüfen, ob ihr Vertrag eine tägliche Kündigungsoption vorsieht. Bei einigen Unfall- und Fahrradversicherungstarifen ist dies beispielsweise der Fall.

Werden meine Schäden noch reguliert?

Bis zum 1. April 2025 bleiben alle Verträge mit eingeschränktem Schutz bestehen, ohne dass eine vorherige Benachrichtigung erfolgt. Auch deshalb sollten sich betroffene Kundinnen und Kunden so schnell wie möglich um einen neuen Versicherer bemühen. 

Wenn Kundinnen und Kunden der Element Insurance oder ihrer Partnerversicherer bereits Schäden gemeldet haben, werden diese vom Insolvenzverwalter geprüft. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Auszahlung garantiert ist. 

Ein Schaden, der noch bis zum 1. April 2025 eintritt, ist zwar rechtlich gedeckt, allerdings ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantiert, dass bis zum Vertragsende auftretende Schäden vollständig finanziell reguliert werden können.

Kann ich Prämien zurückverlangen?

Versicherte können im endgültigen Insolvenzverfahren den Teil der schon bezahlten Prämie ihrer Versicherung zurückverlangen, der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfällt. Ein Beispiel: Kostet eine private Haftpflichtversicherung 100 Euro pro Jahr, bestand der Vertrag aber nur sechs Monate, so können Sie 50 Euro zurückverlangen. Ob das Geld dann tatsächlich ausgezahlt wird, ist derzeit aber ungewiss. 

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