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Pressemitteilung vom 2. November 2018

Abgasskandal: Kreditwiderruf für viele Besitzer manipulierter Autos möglich

Verbraucherschützer übernehmen juristische Prüfung von Autokreditverträgen

Am 1. November 2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht, um Schadensersatzansprüche von Verbrauchern gerichtlich klären zu lassen. Autobesitzer, die sich nicht an dem Musterverfahren beteiligen möchten und den Kauf ihres Fahrzeugs über ein Darlehen finanziert haben, können möglicherweise durch einen Kreditwiderruf Geld erstattet bekommen. Bei zahlreichen Autokrediten sind die gesetzlichen Verbraucherinformationen fehlerhaft und rechtlich angreifbar, sodass ein Widerruf und damit die Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die die Formulierungen in Autokreditverträgen juristisch prüft.

Weil die Widerrufsfrist mit falschen Informationen zum Widerrufsrecht gar nicht erst startet, können Betroffene ihren Kreditvertrag selbst Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen. Der Kauf des Autos muss dann rückabgewickelt werden. Verbraucher erhalten bereits gezahlte Raten sowie Zinsen zurück. „Trotz der Dieselmanipulationen bei so vielen Automodellen haben bisher vergleichsweise wenige Verbraucher ihren Kreditvertrag widerrufen“, sagt Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Viele wissen vermutlich nicht einmal, dass sie diese Möglichkeit überhaupt haben.“

Falsche Verbraucherinformationen sind sowohl in Verträgen zu finden, die Käufer ab Juni 2010 mit den zum Volkswagen-Konzern gehörenden Autobanken (Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank, Volkswagen Bank) geschlossen haben, als auch in Finanzierungsdarlehen von herkömmlichen Kreditinstituten und Banken anderer Automobilkonzerne. „Der Kreditwiderruf bietet also nicht nur VW-Fahrern, sondern vielen anderen Besitzern eines Autos mit Diesel- oder sogar Benzinmotor die Chance, den ungeliebten Pkw ohne große Verluste loszuwerden“, so Schmitz. Besonders lohnenswert sei der Widerruf für Kreditverträge, die ab dem 13. Juni 2014 unterzeichnet wurden. Bei diesen Darlehen würde nach Einschätzung der Verbraucherschützerin kein Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs fällig.

Die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Hamburg überprüfen die Verbraucherinformationen in Autokreditverträgen, liefern Ratsuchenden eine schriftlich zusammengefasste Einschätzung sowie Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen. Informationen zum Beratungsangebot sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherschützer unter www.vzhh.de/widerruf-autokredit.


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