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Pressemitteilung vom 29. Oktober 2020

Am 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Verbraucherzentrale Hamburg informiert über wichtigste Änderungen

Ab dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab.

Die folgenden fünf Regelungen sollten Verbraucher kennen:

1. Die Pflicht, erneuerbare Energien in Neubauten zum Heizen zu nutzen, kann auf mehreren Wegen erfüllt werden
Das GEG verpflichtet Bauherrn dazu, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Neben Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme diese Anforderung.
Ab 1. November 2020 kann ein größerer Anteil des Stroms aus eigener Produktion, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage, angerechnet werden. Alle erneuerbaren Energien müssen einen Mindestanteil des Wärmebedarfs abdecken. Dieser Anteil variiert zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energien.

2. Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig
Ab dem Jahr 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue, mit Heizöl betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Das Gleiche gilt auch für Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden.
Heizkessel, die 30 Jahre alt sind oder älter, müssen außer Betrieb genommen werden.

3. Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufs besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung
So müssen Verbraucher beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungsgespräch dazu führen. Bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Verbraucher eine Energieberatung in Anspruch nehmen, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Energiebilanzierung angestellt werden.

Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot abgeben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinweisen. Die Pflicht gilt, wenn die Energieberatung kostenlos angeboten wird.
Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet für Bauherrn, Käufer und Mieter eine Energieberatung an.

4. Ergänzende Vorschriften zu Energieausweisen
Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen sowie die diesbezüglichen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gilt jetzt auch für Immobilienmakler.

Aussteller müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.

5. Staatliche Förderung für erneuerbarer Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, effiziente Neubauten und die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Der Staat unterstützt, indem er bis zu 45 Prozent der Anschaffungskosten übernimmt. Alternativ können steuerliche Vergünstigen in Anspruch genommen werden, die über drei Jahre verteilt werden können.
Für alle Bauvorhaben, die vor dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt wurden, gelten die bisherigen Regelungen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg berät zum Gebäudeenergiegesetz. Darüber hinaus beantworten die Experten alle Fragen zu den Themen Stromsparen, Raumklima, Heizung, Wärmeschutz bei Altbauten, Erneuerbare Energien, Energiestandards bei Neubauten, Fördermöglichkeiten und Vorschriften, Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung. Weitere Informationen erhalten Verbraucher auf www.vzhh.de oder kostenlos unter der Hotline der Hamburger Energielotsen bei der Verbraucherzentrale Hamburg: 040 / 248 323 – 250.

Hinweis: Das Angebot „Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale“ wird überwiegend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Die Telefonberatung der Hamburger Energielotsen wird von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die Hamburger Energielotsen sind eine Kooperation von Zebau gGmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Handwerkskammer Hamburg und arbeiten im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.