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Pressemitteilung vom 3. November 2017

Aufkäufer von Lebensversicherungs- und Bausparverträgen insolvent

Verbraucherzentrale rät zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen

Die Treuk AG kaufte Verbrauchern Lebensversicherungs- und Bausparverträge mit dem Versprechen ab, diese aufzuwerten. Nun musste das Unternehmen beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen (Az. 75 IN 356/17). Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen zur Prüfung ihrer Verträge, um möglicherweise Schadensersatz wegen Falschberatung verlangen zu können.

„Das Geschäftsmodell der Treuk AG war von Beginn an eine windige Angelegenheit“, meint Finanzexpertin Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. Mit der Insolvenz habe das Unternehmen nun zahlreiche Verbraucher endgültig um große Teile ihrer Altersversorgung gebracht, so die Verbraucherschützerin.

Die Treuk AG, die sich selbst „Kanzlei für Kapitalsicherung“ nannte, übernahm sichere Anlageverträge, indem sie Kauf- und Abtretungsverträge oder Nachrangdarlehensverträge mit Verbrauchern schloss und behauptete, in einigen Jahren mehr aus dem Geld zu machen. „Tatsächlich war diese Behauptung ein Vorwand, um an die Auszahlungen aus den Verträgen zu kommen“, erklärt Schmitz.

Anleger tauschten bei der Treuk AG staatlich überwachte und sichere Finanzprodukte wie Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge gegen riskante und völlig unbeaufsichtigte Geldanlagen ein. Denn immer wurde für die neuen Verträge eine Nachrangigkeit vereinbart, sodass sie nicht der Finanzaufsicht unterfielen. Nachrangigkeit bedeutet, dass Auszahlungsansprüche im Falle der Insolvenz eines Unternehmens erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden. Bei der Treuk AG hat sich dieses Risiko nun verwirklicht. Die Firma kann die vereinnahmten Geldbeträge nicht mehr zurückzahlen und die Ansprüche der Betroffenen werden zuallerletzt befriedigt.

„Geld können Anleger nur noch zurückholen, wenn sie den Berater in Haftung nehmen, der den Vertragsschluss bei der Treuk AG empfohlen hat“, sagt Finanzexpertin Schmitz. Die Verbraucherzentrale Hamburg überprüft, welche Chancen Anleger haben, Schadensersatz zu fordern. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können vereinbart werden unter (040) 24832-107 oder termine@vzhh.de.

Terminhinweis: Geldanlage-Check am 8. November
Ob fondsgebundene Lebensversicherung, Bausparvertrag oder Nachrangdarlehen – die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Hamburg laden am 8. November von 14 bis 20 Uhr zum „Geldanlage-Check“ ein. Ratsuchende, die wissen möchten, was sich tatsächlich hinter ihren Verträgen verbirgt, können ohne Voranmeldung in der zentralen Beratungsstelle in Hamburg St. Georg vorbeischauen. Weitere Infos unter www.vzhh.de.


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