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Pressemitteilung vom 15. Februar 2021

Banken informieren mangelhaft über Negativzinsen auf Girokonten

Verbraucherzentrale Hamburg bietet Sonderberatung am Telefon an

Banken und Sparkassen informieren ihre Kundinnen und Kunden nicht ausreichend transparent darüber, ob sie sogenannte Verwahrentgelte (Negativzinsen) für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten erheben, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg. Diese Informationen seien auf den Internetseiten und im Werbematerial der Anbieter oft nur unvollständig oder gar nicht vorhanden. Von Negativzinsen auf Tagesgeld- und Girokonten waren bislang lediglich Anleger mit einem Vermögen von über 100.000 Euro betroffen. Jetzt berechnen erste Anbieter diese Negativzinsen ab dem ersten Euro – in der Regel nur für Neukunden. Aber auch Bestandskunden werden mittlerweile von ihren Kreditinstituten angeschrieben, um in einem persönlichen Termin eine individuelle Vereinbarung über Negativzinsen zu treffen.

Sonderberatung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet am Donnerstag, den 18. Februar 2021 von 10 bis 12 Uhr eine kostenlose Sonderberatung zu Negativzinsen an. Ratsuchende Verbraucher können unter der Telefonnummer (040) 24832-280 ihre Fragen zum Thema stellen. Wie reagiere ich bei einem Gesprächsangebot? Was kann ich machen, um die Negativzinsen nicht zu zahlen? Worauf muss ich bei einem Kontowechsel achten?

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Banken und Sparkassen müssen ihre Kundinnen und Kunden genau informieren. Das ist nicht nur ein Aspekt der Kundenorientierung, sondern es geht um Transparenz und Vertrauen. Es darf nicht sein, dass die Kundinnen und Kunden im Unklaren gelassen werden oder die Informationen im Kleingedruckten oder auf Aushängen suchen müssen. Ich freue mich, dass die Verbraucherzentrale dabei hilft, die Fragen der Hamburgerinnen und Hamburger zu beantworten und sie über ihre Rechte zu informieren.“

Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg: „Bankgeschäfte beruhen auf Vertrauen. Ein wesentlicher Baustein dafür ist Transparenz. Banken und Sparkassen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und niedrigschwellig über alle wesentlichen Konditionen ihrer Produkte informieren. Dazu gehört auch, ob Negativzinsen auf Sparguthaben berechnet werden.“

Bislang gelten Strafzinsen fast ausschließlich für Neukunden. Einige Banken versuchen allerdings, individuelle Vereinbarungen mit Bestandskunden zu treffen, um nachträglich Negativzinsen berechnen zu können. Die Verbraucherschützer raten Verbrauchern dazu, direkt bei Banken und Sparkassen anzufragen, ob diese ein sogenanntes Verwahrentgelt einbehalten oder nicht.

Mitte 2019 berechneten laut einer Untersuchung des Online-Portals Biallo 30 Unternehmen Negativzinsen für Guthaben auf Spar- und Girokonten. Mittlerweile sind es in Deutschland über 200 Institute. Im Schnitt betragen diese Negativzinsen 0,5 Prozent. Einige Anbieter nehmen keine Negativzinsen, sondern verlangen stattdessen Entgelte für das Führen eines Tagesgeldkontos.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.