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Pressemitteilung vom 11. März 2016

Energiesparen: Durchblick im Fördermitteldschungel

Kostenloser Vortrag zu Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Seit 1. Januar gelten für Neubauten die strengeren Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016. Demnach sind die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 Prozent verschärft worden. Im Zuge dessen erneuert die KfW-Bank zum 1. April 2016 auch die Richtlinien für ihre Förderprogramme. In einem kostenlosen Vortrag in der Verbraucherzentrale Hamburg erfahren Bau- und Modernisierungswillige, welche Fördermittel sie für welche Vorhaben beantragen können.

Termin: Mittwoch, 23. März 2016, 18.30 bis 20.30 Uhr
Referent: Michael Hell, Diplom-Physiker und Energieberater
Ort: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22
Kosten: unentgeltlich
Anmeldung: erforderlich unter www.vzhh.de oder Tel. (040) 24 832-250
 
„Die EnEV-Auflagen lassen sich auf verschiedenen Wegen umsetzen“, erklärt Michael Hell, Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg. „Beim Heizen mit einem hohem Anteil an erneuerbaren Energien ist ein geringerer Dämmstandard möglich. Kommen vor allem fossile Energien zum Einsatz, muss stärker gedämmt werden, um den Wärmebedarf möglichst niedrig zu halten.“ Das energetische Gesamtkonzept ist demnach entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einhalten zu können. Hell empfiehlt in diesem Zusammenhang unbedingt, nicht nur die Investitions-, sondern auch die Folgekosten im Blick zu haben.

„Was bisher besonders energieeffizient und förderwürdig war, wird nun Standard“, fasst Hell die Neuerungen zusammen. Folglich passt die KfW, die Förderbank des Bundes, zum 1. April 2016 ihre Förderbedingungen an: Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt (KfW-Effizienzhaus 55). Dafür gibt es aber mit bis zu 100.000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung. Bauherren, die ein KfW-Effizienzhaus 70 planen, können nur noch bis zum 31. März 2016 einen Förderantrag stellen. Danach werden keine Fördermittel mehr bewilligt. „Doch häufig lässt sich mit geringem Mehraufwand auch der KfW-55-Standard erreichen. Hier empfiehlt sich eine gute Beratung“, sagt Hell. Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung ab Anfang April sogar mit einem Zuschuss.

Für diejenigen, die kein neues Haus bauen, sondern ihr altes energetisch auf Vordermann bringen wollen, verbessern sich einige Förderkonditionen ebenfalls. So wird beispielsweise der Einbau neuer Heizungen und Lüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als sogenannte Paketlösungen durchgeführt werden. Die Fördermittel können ebenfalls ab dem 1. April beantragt werden –  auch für bereits seit 1. Januar 2016 begonnene Modernisierungsmaßnahmen. 

Alle Fragen zu Bundes- und Landesförderprogrammen und zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten beantworten auch die unabhängigen Berater an der Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale Hamburg unter (040) 24832-250 (Ortstarif) oder kostenlos im persönlichen Beratungsgespräch (nach Terminvereinbarung).

Hinweis: Die Energie- und Klimahotline wird zu 100 Prozent von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aus dem Hamburger Klimaschutzkonzept gefördert. Die persönliche Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.