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Pressemitteilung vom 27. Januar 2022

Energieversorger Primastrom ignoriert Informationspflichten

Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Schreiben zur Mitteilung von Preiserhöhungen ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Primastrom GmbH aufgrund mangelhafter Preis- und Vertragsinformationen abgemahnt. Den Verbraucherschützern liegt ein Schreiben des Energieversorgers mit Datum vom 28. Dezember 2021 vor, in dem Primastrom einen Kunden über eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2022 informiert. Nach der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) müssen Gasversorger ihre Kundinnen und Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus über eine Preiseerhöhung informieren. Primastrom hat bis zum 28. Januar 2022 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

„Mit so einem Verhalten stellt Primastrom seine Kundinnen und Kunden vor vollendete Tatsachen“, kritisiert Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Frist von sechs Wochen soll Kundinnen und Kunden ausreichend Zeit einräumen, die Tarife am Markt zu vergleichen und sich gegebenenfalls für einen neuen Anbieter zu entscheiden. Binnen weniger Tage ist das nicht möglich – erst recht nicht so kurz vor dem Jahreswechsel.“

Die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Hamburg beraten Ratsuchende zu allen Fragen des Energierechts. Mehr über das Beratungsangebot auf vzhh.de/beratung.

 


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