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Pressemitteilung vom 7. September 2022

»Frag die Verbraucherzentrale« zu Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen

Telefon-Aktion von Verbraucherzentrale Hamburg und Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Ob Stromvertrag, Krankenversicherung, Nahrungsergänzungsmittel, Pay-TV-Abo oder Gewinnspiel – viele Firmen rufen Verbraucherinnen und Verbraucher an, um sie über die vermeintlichen Vorzüge ihrer Produkte und Dienstleistungen zu informieren und diese zu verkaufen. Dabei ist Telefonwerbung in Deutschland gesetzlich verboten, wenn die Angerufenen nicht zuvor eingewilligt haben. Welche Fallstricke am Telefon lauern, wann es zu einem Vertragsschluss kommt und wie man sich am besten zur Wehr setzt, erfahren Ratsuchende von der Verbraucherzentrale Hamburg und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

KOSTENLOSE TELEFON-AKTION

»Frag die Verbraucherzentrale« zu Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen
Maschen und Tricks der Anrufer, Handlungsempfehlungen für Telefonat oder ungewollten Vertragsschluss und Beschwerdemöglichkeiten
Donnerstag, 15. September 2022, 14 bis 18 Uhr
Tel. (040) 24832-280


Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Viele Verbraucher:innen werden von sogenannten Cold Calls im wahrsten Sinne des Wortes „kalt“ erwischt. Zentrales Problem unerlaubter Telefonwerbung ist vor allem der Abschluss von Verträgen im Rahmen solcher Werbeanrufe. Diese meist ungewollten Vertragsabschlüsse und ständigen Anrufe belasten zunehmend viele Menschen. Die zentrale, bereits über die Verbraucherschutzministerkonferenz sowie im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren transportierte Verbraucherschutzforderung der letzten Jahre ist die Einführung der sogenannten „allgemeinen Bestätigungslösung“ – eine nachgeschaltete Bestätigung in Textform.“

Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg: „Leider sind viele am Telefon geschlossene Verträge gültig, ohne dass diese nochmal bestätigt werden müssen. Nur für Telekommunikations-, Energielieferungs- und Gewinnspielverträge gibt es die Bestätigungslösung. Doch diese braucht es ausnahmslos für alle Verträge, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Vertragsfalle tappen.“

Tricks der Anrufer kennen und sich zur Wehr setzen

Das ständige Telefonklingeln, die Auseinandersetzung mit vorschnell abgeschlossenen Verträgen oder gänzlich unberechtigten Zahlungsaufforderungen im Anschluss an die unerwünschten Telefonate sind oft eine Belastungsprobe für die Nerven der Betroffenen und führen vielfach zu schlaflosen Nächten. Umso wichtiger ist es, die Tricks der Anrufer zu kennen. Mit diesem Wissen kann man angemessen auf die sogenannten Cold Calls reagieren.

„Im Rahmen unserer Telefon-Aktion werden wir über aktuelle Maschen informieren und Verbraucherinnen und Verbrauchern konkrete Handlungsempfehlungen geben, für das Telefonat selbst und einen möglicherweise ungewollten Vertragsschluss danach“, erläutert Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Hinweis auf Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften nimmt die Verbraucherschützerin ebenfalls entgegen. Für Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung drohen Firmen nämlich empfindliche Geldstrafen.

Informationen zur kostenlosen Telefon-Aktion sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: https://www.vzhh.de/frag-die-verbraucherzentrale.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.