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Pressemitteilung vom 29. August 2018

Geringere Kosten für private Krankenversicherung durch Zusatztarif?

Verbraucherzentrale rät vom Abschluss spezieller Beitragsentlastungstarife fürs Alter ab

In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter, doch die Einkünfte vieler Menschen sinken beim Renteneintritt. Mit sogenannten Beitragsentlastungstarifen wollen die Versicherer ihren Kunden unter die Arme greifen. Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg rät vom Abschluss eines gesonderten Tarifbausteins zur Beitragsentlastung im Alter ab, denn die Beiträge bleiben trotz Zusatzvereinbarung oft sehr hoch und das angesparte Geld kann zudem verloren gehen.

Mit einem Beitragsentlastungstarif können privat versicherte Verbraucher für hohe Krankenversicherungsbeiträge im Alter vorsorgen. Durch Zusatzzahlungen in den Jahren mit besserem Einkommen sollen die Beitragserhöhungen im Alter weniger hoch ausfallen. „Was plausibel klingt, hat seine Tücken“, meint Charlotte Henkel von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das angesparte Kapital wird zum einen nur sehr niedrig verzinst und zum anderen nicht ausgezahlt, wenn der Betroffene zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt.“ Im Todesfall haben die Erben das Nachsehen, denn die Sparsumme wird nicht ausgeschüttet.

Normalerweise dient das angesparte Geld dazu, die Beiträge von Versicherten ab dem 67. Lebensjahr zu senken. Trotz Eintritt der Leistungspflicht durch die Versicherung müssen Betroffene den vereinbarten Betrag für den Entlastungstarif jedoch weiterzahlen. „In einem uns vorliegenden Fall musste ein hochbetagter Rentner monatlich 700 Euro für seinen Versicherungsschutz und zusätzlich weiterhin Geld für die Beitragsentlastung berappen“, berichtet Henkel. Die getroffene Zusatzvereinbarung gilt in der Regel bis zum Lebensende.

„Die Beitragsentlastungstarife der privaten Krankenversicherer lohnen sich meistens nicht. Ein Tarifwechsel spart am Ende oft mehr Geld“, sagt Henkel. Sinnvoll könne der zusätzliche Tarifbaustein unter Umständen für privatversicherte Angestellte sein, deren Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen und die ihre Aufwendungen steuerlich absetzen können.

Die Experten der Verbraucherzentrale Hamburg beraten zur Tarifwahl in der privaten Krankenversicherung und informieren in dem regelmäßig stattfindenden Vortrag „Gesetzlich oder privat krankenversichern?“ über mögliche Fallstricke im Versicherungssystem. Die nächste Veranstaltung findet statt am Dienstag, 25. September 2018, 18:30 Uhr. Anmeldung und weitere Informationen unter www.vzhh.de.


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