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Pressemitteilung vom 14. Januar 2016

Gesellschaftsbeteiligungen können vorzeitig widerrufen werden

Verbraucherzentrale Hamburg berät Anleger

Gesellschaftsbeteiligungen bringen vielen Verbrauchern statt Gewinnen nur Verluste. Wurden die in der Regel als renditestark angepriesenen Geldanlagen, wie beispielsweise der Premium Hebel Plan oder der Multi Asset Portfolio Ansparplan, in einer Haustürsituation abgeschlossen, können Verbraucher sie in vielen Fällen widerrufen, denn die Widerrufsbelehrungen der Verträge sind meistens falsch. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

„Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen geben Anlegern die Möglichkeit, eine unliebsame Beteiligung vorzeitig aufzulösen, denn die Widerrufsfrist begann beim Abschluss des Vertrags nicht zu laufen“, erläutert Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dies betrifft Verbraucher, die von einem Vermittler zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgesucht wurden und denen direkt nach dem Beratungsgespräch eine Beitrittserklärung zur Unterschrift vorgelegt wurde. „Besonders nützlich ist die Ausstiegsmöglichkeit für Anleger, die ihre Einlagezahlung in monatlichen Raten erbringen“, so Schmitz. Sie könnten ihre Ratenzahlung durch die Erklärung des Widerrufs stoppen.

Zwar führt der vorzeitige Widerruf laut Schmitz nicht dazu, dass Verbraucher ihr Geld komplett zurückerhalten, doch haben sie einen Abfindungsanspruch entsprechend dem Wert ihres Gesellschafteranteils zum Zeitpunkt des Ausscheidens. „Wegen der häufig katastrophalen Entwicklung der Beteiligungen ist die Abfindung meist geringer als die Einlage und im schlimmsten Fall ergibt sich sogar ein negatives Guthaben, das ausgeglichen werden muss“, gibt Schmitz zu bedenken. Dennoch bestünde in vielen Fällen die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Anlagesumme wiederzusehen und das helfe vielen Anlegern weiter, da die Beteiligungen oft sehr lange Laufzeiten hätten.

Betroffene, die wissen möchten, ob ein vorzeitiger Widerruf ihrer Gesellschaftsbeteiligung möglich und sinnvoll ist, können sich an die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können vereinbart werden unter termine@vzhh.de oder Tel. (040) 24832-107.


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