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Pressemitteilung vom 1. November 2017

HEK verurteilt

Krankenkassen müssen Versicherte ordentlich über die Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren

Das Landgericht Hamburg hat die Hanseatische Krankenkasse (HEK) verurteilt, weil sie ihre Mitglieder in irreführender Weise über die Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und das dadurch eintretende Kündigungsrecht informiert hatte. „Das Schreiben verschleiert gerade die Möglichkeit der Kündigung, statt darüber aufzuklären“, begründen die Richter ihre Entscheidung. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Krankenkasse verklagt (Urteil vom 11. Juli 2017, Az. 312 O 290/16, rechtskräftig).

Zum Jahreswechsel 2015/2016 teilte die HEK ihren Versicherten mit, dass ihr Zusatzbeitrag „weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt“. Die Erhöhung des Beitragssatzes erwähnte die Kasse nicht, und das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht drehte die HEK zu ihrem Vorteil um: „Mit jeder Änderung des individuellen Zusatzbeitragssatzes entsteht auch ein Kündigungsrecht. Deshalb empfehlen Sie uns gerne Freunden und Verwandten, die ebenfalls von den Vorteilen der Business-K(l)asse profitieren möchten.“ 

Das Landgericht Hamburg stellt in seinem Urteil dazu fest: Die HEK „klärt in ihrem Schreiben nicht hinreichend über das durch die Erhöhung des individuellen Zusatzbeitrags (...) konkret entstandene Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder auf und erfüllt daher nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 175 Abs. 4 S. 6 SGB V.“ Die Kasse stelle gerade keinen Zusammenhang zwischen der eigenen Erhöhung des individuellen Zusatzbeitrags und einem Kündigungsrecht her.

„Wir nehmen nicht an, dass die HEK, die sich als Business-Kasse unter den gesetzlichen Krankenkassen versteht, das alles aus Unkenntnis tat“, so Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die sprichwörtliche Ehrlichkeit und Korrektheit Hamburger Kaufleute suche man hier jedenfalls vergebens. „Nachdem das Bundesversicherungsamt nur eine kleine Unregelmäßigkeit bei der HEK erkennen konnte, freuen wir uns um so mehr, dass die Kasse nun von den Richtern in die Schranken gewiesen wurde“, so der Patientenschützer. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist rechtskräftig.


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