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Pressemitteilung vom 14. Februar 2018

Hoffnung für Anleger der Nord Lease AG

Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts stärkt Verbrauchern den Rücken

Viele Anleger, die ihre Beteiligung bei der NL Nord Lease AG gekündigt haben, erhalten seit Jahren kein Abfindungsguthaben. Stattdessen sollen die Betroffenen Verluste der Gesellschaft ausgleichen und Geld nachzahlen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil eine Zahlungsforderung seitens der NL Nord Lease AG gegen einen Anleger abgewiesen. Dabei haben die Richter fehlende Ausführungen zum Ertragswert der Gesellschaft bemängelt und festgestellt, dass der vom beauftragten Wirtschaftsprüfer vorgelegte Prüfungsvermerk nicht den Anforderungen des Gesellschaftsvertrags genügt. Mit seinem Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht Verbrauchern den Rücken gestärkt, resümiert die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer raten Anlegern, sich mit Bezug auf das Urteil gegen die Forderungen der NL Nord Lease AG zur Wehr zu setzen (Urteil vom 22. Dezember 2017, Az. 11 U 217/16).

Nach § 13 des Gesellschaftsvertrages ist die NL Nord Lease AG verpflichtet, die Abfindungsguthaben der Anleger von einem Wirtschaftsprüfer berechnen zu lassen. „Bei Nord Lease haben die Prüfer jedoch nicht selbst gerechnet, sondern nur die vom Unternehmen erstellten Berechnungen kontrolliert“, erläutert Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Hamburger Richter hatten anscheinend Zweifel an den Kalkulationen der Gesellschaft.“ Ganz ähnlich sahen das bereits die Oberlandesgerichte in Köln, München und Nürnberg.

Bei der NL Nord Lease AG konnten Verbraucher Geld in Beteiligungen investieren. Die Mindestlaufzeit für alle Beteiligungsmodelle mit Einmaleinzahlungen oder monatlichen Raten beträgt zehn Jahre. Nach Ablauf steht jedem Anleger ein Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres zu. Wird der Vertrag beendet, muss der Auseinandersetzungswert der Beteiligung ermittelt und das etwaige Abfindungsguthaben ein Jahr nach dem Wirksamwerden der Kündigung an den Anleger ausgezahlt werden.

Die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Hamburg beraten Anleger der NL Nord Lease AG. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können vereinbart werden unter Tel. (040) 24832-107 oder termine@vzhh.de.


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