Veranstaltungen

Warenkorb
Pressemitteilung vom 19. April 2016

Immobilienkredit: Wie viel Geld bringt der Widerruf?

Verbraucherzentrale Hamburg bietet neuen Online-Rechenservice

Ist die Widerrufsbelehrung falsch, kann ein Immobiliendarlehen bislang auch im Nachhinein widerrufen und rückabgewickelt werden. Viele Verbraucher haben diese Möglichkeit in den vergangenen Monaten genutzt, um sich von teuren Krediten zu lösen oder bessere Konditionen auszuhandeln. Mit dem neuen Online-Rechenservice der Verbraucherzentrale Hamburg auf www.vzhh.de können Kreditnehmer nun vorab besser einschätzen, wie viel Geld sie durch die Rückabwicklung ihres Immobilienkredits sparen können.

Wird ein Kreditvertrag widerrufen, wandelt sich dieser in ein Rückgewährschuldverhältnis um, was für die meisten Betroffenen von Vorteil ist. Alle aufgrund des widerrufenen Vertrags geflossenen Zahlungen sind zurückzugeben. Die ehemaligen Vertragsparteien, Verbraucher und Kreditinstitute, müssen für die bereits erhaltenen Zahlungen zudem Nutzungsersatz zahlen. Für dessen Berechnung wird durch den Rechner auf Seiten der Bank der günstigere Marktzins anstelle des Vertragszinssatzes zugrunde gelegt, was sich aus Sicht der Verbraucher vorteilhaft auf das Ergebnis auswirkt. Außerdem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung, die Kreditinstitute von ihren Kunden für die vorzeitige Ablösung eines Kredits verlangen.

„Verbraucher können durch einen Widerruf tausende Euro sparen, doch die genaue Berechnung des finanziellen Vorteils ist kompliziert“, erklärt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Zinsberechnungsmethode, Vergleichszinssätze, Zinszeiträume sowie Zahlungsströme und einiges mehr müssten genau beachtet werden. „Mit unserem automatisierten Online-Rechenservice können Verbraucher, die Verträge zwischen November 2002 und Juni 2014 abgeschlossen haben, jetzt selbst berechnen, wie groß die Ersparnis möglicherweise ist, und ob sich beispielsweise der Aufwand im Falle eines Gerichtsverfahrens lohnt. Auch bei Verhandlungen mit Kreditinstituten kann die Berechnung helfen, da über einen konkreten Geldbetrag gesprochen werden kann. Vor Gericht wiederum ist die Kalkulation zusammen mit den Berechnungsprotokollen hilfreich, um die Forderung genau zu beziffern."

Für den Online-Rechner konnte auf die Expertise des in Hamburg ansässigen iff institut für finanzdienstleistungen e.V. zurückgegriffen werden. Über die Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg ist die Berechnung sofort nach Eingabe und Prüfung aller relevanten Daten erhältlich. Die ausführliche Berechnungsdokumentation mit Erläuterungen und einer finanzmathematischen Dokumentation als PDF-Datei kostet 30 Euro und die Vorschau auf die Ergebnisse ist sogar kostenlos.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.