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Pressemitteilung vom 10. Juni 2022

Leitzinserhöhung EZB: Keine voreiligen Immobilienentscheidungen treffen

Verbraucherzentrale Hamburg rechnet nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Kreditzinsen

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern davon ab, aus Angst vor steigenden Zinsen überstürzt einen Immobilienkredit abzuschließen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte gestern angekündigt, den Leitzins im Juli erstmals seit Jahren wieder anzuheben. Die Verbraucherschützer gehen nicht davon aus, dass sich diese Ankündigung unmittelbar auf die Zinsen zur Baufinanzierung auswirkt.

„Aus unserer Erfahrung passen Banken und Sparkassen ihre Zinsen schon Wochen und Monate vor einer Ankündigung der EZB nach und nach an“, so Dirk Scobel von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Und selbst wenn dem nicht so wäre, würden die Banken ihre Zinsen direkt nach der EZB-Entscheidung anheben. Dieser Zinserhöhung könnten Verbraucherinnen und Verbraucher gar nicht mehr zuvorkommen.“

Die Verbraucherschützer raten dazu, die Anschlussfinanzierung eines Immobilienkredits nicht auf Jahre im Voraus, sondern möglichst kurzfristig abzuschließen. „Vor dem Abschluss einer Finanzierung sollten alle Eventualitäten berücksichtigt werden. Das ist mit einem Vorlauf von drei Jahren jedoch nur schwer möglich. Zumal niemand seriös vorhersagen kann, wie sich die Zinsen in drei Jahren entwickeln werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich erst dann um eine Anschlussfinanzierung kümmern, wenn sie eine benötigen“, rät Scobel.

Unter Umständen kann ein langfristig abgeschlossenes Forwarddarlehen zu finanziellen Verlusten führen. „In unserer Beratung begegnen wir immer wieder Verbraucherinnen und Verbrauchern, die aus persönlichen Gründen ihre Immobilie noch in der Finanzierung verkaufen müssen. Ist dann schon eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen, wird eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung fällig.“

Die Verbraucherzentrale Hamburg berät unabhängig zu allen Fragen rund um die Immobilienfinanzierung. Weitere Informationen und Terminbuchung.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.