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Pressemitteilung vom 9. August 2018

Neue Beihilfe für Hamburger Beamte – was ist zu beachten?

Verbraucherzentrale informiert Ratsuchende zum Versicherungsschutz für den Krankheitsfall

Seit Anfang August können Hamburger Beamte, wie beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, statt einer individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe für den Krankheitsfall beantragen. Dadurch haben sie erstmals die Möglichkeit, einen 50-Prozent-Zuschuss von ihrem Arbeitgeber zu erhalten, wenn sie sich gesetzlich krankenversichern. Die Verbraucherzentrale begrüßt die neue Regelung, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte in der Hansestadt attraktiver macht. Betroffene sollten jedoch genau abwägen, welche Beihilferegelung besser zu den eigenen Lebensplänen passt.

Pauschale Beihilfe für viele Beamte sinnvoll
Für die pauschale Beihilfe können sich die bisher rund 2.400 freiwillig gesetzlich versicherten Hamburger Beamten und alle neu verbeamteten Personen der Hansestadt entscheiden. „Sinnvoll ist dieses Beihilfemodell in Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem für Menschen mit Teilzeitstellen, Familie oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen“, sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Beiträge für die GKV sind gehaltsabhängig, sodass Beamte mit geringerem Einkommen oft weniger zahlen als in der privaten Krankenversicherung. Zudem sind Kinder über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Gleichzeitig entfallen hohe Risikozuschläge, die private Versicherer verlangen, wenn bei der Einstufung in einen Tarif bereits eine Vorerkrankung vorliegt. „Und obendrein sparen sich gesetzlich versicherte Beamte die Abrechnung jeder Arztrechnung mit zwei verschiedenen Erstattungsstellen“, so Kranich.

Nachteile bei Umzug in anderes Bundesland
Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich und ausschließlich für das Bundesland Hamburg gültig. „Die Insellösung wird dann zum Problem, wenn Hamburger Beamte in einem anderen Bundesland arbeiten möchten“, meint Kranich. Wer umzieht, kann nicht zur bundesweit geltenden individuellen Beihilferegelung zurückkehren. Bei einer Tätigkeit außerhalb Hamburgs müssen gesetzlich versicherte Beamte daher die vollen Kosten für ihre Krankenversicherung zahlen und verlieren gleichzeitig den Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Leistungen wie Zahnersatz. Personen mit einer privaten Krankenversicherung müssen ohne Unterstützung ihres Dienstherrn zu 100 Prozent für einen teuren Volltarif aufkommen. „Das ist ein echtes Manko dieser ansonsten sinnvollen Regelung. Die pauschale Beihilfe muss es auch in anderen Bundesländern geben!“, fordert Kranich.

Modell der individuellen Beihilfe für Beamte
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte. Bisher bekamen Beamte in Hamburg wie in allen anderen Bundesländern eine individuelle Beihilfe, deren Leistung sie mit speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung aufstocken mussten. Wenn sie als freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, erhielten sie keinen Arbeitgeberzuschuss und mussten den gesamten Beitrag für die Krankenkasse allein zahlen.

Beratung durch Verbraucherzentrale
Ratsuchende können sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg zur Wahl der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, zur Voll- oder Zusatzversicherung beraten lassen. Beim Vortrag „Gesetzlich oder privat krankenversichern?“ erfahren sie, was man zu Kosten, Leistungen, Beitragsentwicklung, Familiensituation und Solidarprinzip bei Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen wissen muss. Nächster Termin: Dienstag, 14. August 2018, 18:30 Uhr. Anmeldung erforderlich unter www.vzhh.de.


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