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Pressemitteilung vom 3. Mai 2023

Umkehrhypotheken erweitern die Möglichkeiten des Immobilienverzehrs

Verbraucherzentrale Hamburg fordert stärkere Anreize vom Gesetzgeber

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg bedarf es größerer Anstrengungen seitens der Bundesregierung, um attraktive Umkehrhypothek-Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher am Markt zu etablieren. Der Gesetzgeber solle Anbieter ermutigen oder gar verpflichten, für ein größeres Angebot zu sorgen. „Wenn der Gesetzgeber sich mehr Vielfalt wünscht, muss er entweder Anreize schaffen oder mehr Druck auf die Anbieter ausüben“, so Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Ich wünsche mir an dieser Stelle deutlich mehr Initiative.“

Um Angebote zum Immobilienverzehr bewerten zu können, empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg Besitzerinnen und Besitzern von Immobilen eine unabhängige Beratung. „Positiv ist, dass es im Bundesgebiet mittlerweile einige neue Angebote an Umkehrhypotheken gibt. Wenn auch noch nicht genug. Sie erweitern die Möglichkeiten des Immobilienverzehrs, sind in der Regel aber sehr teuer“, so Krolzik. „Da diese Produkte aber zudem auch sehr komplex sind, empfehlen wir Interessierten, sich vor dem Abschluss eines Vertrages unbedingt unabhängigen Rat einzuholen.“

Ob sich eine Umkehrhypothek lohnt, lässt sich aus Sicht der Verbraucherschützer nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. In ihrer Beratung bewerten die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Hamburg die persönliche Situation der Ratsuchenden und stellen alternative Rentenfinanzierungen wie Leib-, Immobilien- oder Zustifterrente, Teilverkauf, aber auch Verkauf mit Wohnrecht oder mit Rückmietung vor.

Grundsätzlich kommt die Hypothek für Menschen infrage, die

  • bereits Rente beziehen sind oder kurz vor Renteneintritt stehen
  • eine weitgehend schuldenfreie Immobilie besitzen
  • in dieser Immobilie wohnen bleiben wollen
  • keine nahestehenden Erben haben
  • oder sich eine größere Liquidität wünschen, ohne einen finanziellen Engpass überbrücken zu müssen.

 


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.