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Pressemitteilung vom 10. Oktober 2022

Urteil im Verfahren gegen Commerzbank für den 18. November angekündigt

Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Entgelte auf Sparkonten

Nach der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist weiterhin offen, ob die Commerzbank AG von ihren Kundinnen und Kunden ein Entgelt für Guthaben auf Sparkonten verlangen darf. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Unternehmen wegen dieser Geschäftspraxis verklagt (Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main vom 10. Oktober 2022, Az. 2-25 O 228/21).

„Spareinlagen sind unserer Auffassung nach Darlehensverträge, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher ihrer Bank einen Kredit gewähren und dafür einen Zins erhalten“, erläutert Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Statt Zinsen auszuzahlen ein Entgelt zu verlangen, führt den Zweck eines Sparvertrags ad absurdum“, so Klug weiter. „Wir sind guter Dinge, dass die Richterin und Richter in dieser Sache in unserem Sinne entscheiden werden.“ Ein Urteil hat das Gericht für den 18. November angekündigt.

Das Zinsumfeld hat sich massiv verändert. Die Commerzbank trug vor, dass sie aus Kulanz aktuell keine Verwahrentgelte verlangen würde. „Besonders wichtig ist die Entscheidung aber deshalb, da die Commerzbank die Klauseln immer noch verwendet und sich vorbehält, Verwahrentgelte wieder einzufordern“, so Klug.

Mit dem Verfahren gegen die Commerzbank AG möchte die Verbraucherzentrale Hamburg grundsätzlich juristisch klären lassen, ob Entgelte für Guthaben auf Sparbüchern oder Sparkonten zulässig sind. Betroffen sind Neuverträge ab dem 1. Juli 2020 und „Vereinbarungen“ mit Bestandskunden.

Mehr aktuelle Informationen zum Thema Negativzinsen finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/negativzinsen


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.