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Pressemitteilung vom 6. Oktober 2016

Verbraucherzentrale Hamburg verklagt „Alte Leipziger“

Marktwächteruntersuchung deckt rechtlich ungenügende Standmitteilungen auf

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen den Versicherer Alte Leipziger eingereicht. Grund dafür: Nach Auffassung der Verbraucherschützer genügen Standmitteilungen, die das Unternehmen jährlich an Lebens- und Rentenversicherungskunden verschickt, nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Aufgefallen war das Unternehmen im Rahmen der Marktwächteruntersuchung zu Standmitteilungen, die im vergangenen Juli veröffentlicht wurde.

Laut Versicherungsvertragsgesetz haben Verbraucher Anspruch darauf, „alljährlich eine Information über den Stand der Überschussbeteiligung zu erhalten“. Außerdem stehen ihnen Informationen darüber zu, „inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist“. Diesen gesetzlichen Informationspflichten kommt die Alte Leipziger jedoch nicht nach. Die Versicherungsgesellschaft weist in ihren Standmitteilungen lediglich eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse aus. Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse nennt sie hingegen nicht. Versicherungsnehmer können also nicht erkennen, wie sich die Überschüsse in der Vergangenheit entwickelt haben, ob sie hinter den Erwartungen zurückbleiben und wo ihr Vertrag aktuell steht.

„Eine Standmitteilung ist kein Horoskop“, sagt Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Hamburger Marktwächter-Teams. „Die vagen Prognosen der Alten Leipziger helfen Verbrauchern bei der eigenen Finanz- und Vorsorgeplanung nicht weiter. Dafür brauchen sie verlässliche Informationen, und die schreibt der Gesetzgeber sogar vor. Daran muss sich die Alte Leipziger halten.“

Alte Leipziger erfüllt gesetzliche Pflichten nicht

Trotz eindeutiger Rechtslage sah die Alte Leipziger bislang keine Veranlassung, ihre Standmitteilungen entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen anzupassen. Nach einer Abmahnung durch das Marktwächter-Team stellte das Unternehmen nur in Aussicht, die Ablaufleistung künftig als Gesamtsumme inklusive der garantierten Überschüsse auszuweisen. Den Hamburger Verbraucherschützern reicht das nicht, die garantierten Überschüsse müssen einzeln aufgeführt werden. Daher haben sie vor dem Landgericht in Frankfurt am Main jetzt Klage gegen den Anbieter eingereicht „Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt lediglich ein Minimum an Informationen für Verbraucher. Umso unverständlicher ist es, wenn ein Versicherer nicht einmal diese Anforderungen erfüllt“, meint Klug. „Wer komplexe Produkte wie Kapitallebensversicherungen auf den Markt bringt, sollte Verbrauchern auch vermitteln können, welche Summen in den einzelnen Leistungsfällen garantiert sind.“

Marktwächteruntersuchung deckt ungenügende Standmitteilungen auf

Die im vergangenen Juli veröffentlichte Marktwächter-Untersuchung „Klartext oder Rätsel“ zum Informationsgehalt von Standmitteilungen hatte gezeigt, dass viele Versicherer die gesetzlichen Mindestanforderungen ignorieren. Bei mehr als einem Viertel der überprüften Schreiben wurden die vorgeschriebenen Informationen demnach nicht aufgeführt. „Der Fall, den wir jetzt vor Gericht bringen, steht somit nicht für sich allein“, erklärt Klug. „Der bevorstehende Gerichtsprozess ist auch eine Chance für eine präzisere Rechtsprechung in diesem Bereich“, so Klug weiter.

Über den Marktwächter Finanzen:
Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.


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