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Pressemitteilung vom 19. Februar 2021

Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei Geschäften an der Haustür

Wenn erfahrene Vertreter auf unwissende Verbraucher treffen, kann es teuer werden

Ob eine Markise fürs nahende Frühjahr, eine Energieberatung oder Handwerkerleistungen – Haustürgeschäfte sind trotz Online-Handel und Corona-Pandemie auf dem Vormarsch. Insbesondere Handwerksfirmen versuchen, Aufträge für Dachsanierungen oder den Austausch von Fenstern direkt an der Haustür zu bekommen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor voreilig geschlossenen Verträgen. 

Preise und Leistungen vergleichen

Die wenigsten Menschen kommen auf die Idee, im Fachhandel Ware zu kaufen, ohne vorher einen Produktvergleich zu machen. Genau das passiert jedoch bei unangemeldeten Haustürgeschäften. Diese finden in Deutschland weiterhin täglich statt. „Oft handelt es sich um geschulte Vertreter, die darin geübt sind, den Überraschungseffekt auszunutzen“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. 

An der Haustür können Verbraucher Preise, Leistungen und Verträge nicht vergleichen. Viele sind unvorbereitet und lassen sich in ihrer vertrauten Umgebung eher zu einer unüberlegten Entscheidung hinreißen. Vor allem ältere und alleinstehende Menschen nehmen die Vertreter gerne ins Visier. Betroffene sollten laut Verbraucherzentrale einen kühlen Kopf bewahren, Vertreter niemals in die Wohnung lassen und vor der Unterschrift Preise vergleichen. „Wem ein Angebot an der Haustür unterbreitet wurde, sollte anschließend mit dem Partner oder Nachbarn über das Geschäft reden. Teilweise hilft der zweite Blick eines Außenstehenden, das Haustürgeschäft einzuordnen und den Preis zu bewerten,” rät Rehberg.

14 Tage für Widerruf

Wer an der Haustür überrumpelt wurde, kann den Vertrag widerrufen. Dafür haben Verbraucher bei angebotenen Dienstleistungen grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. bei Warenlieferungen 14 Tage ab Erhalt der Ware Zeit. Hat man keine Widerrufsbelehrung erhalten, sogar noch länger. Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. „Am besten erfolgt dies schriftlich als Einschreiben”, so die Verbraucherschützerin. 

Hinweis: Weitere Informationen zu Haustürgeschäften sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/haustuergeschaeft.

Diese Veröffentlichung ist Teil des Projekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.