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Pressemitteilung vom 20. Juni 2016

Widerruf von Immobiliendarlehen weiterhin möglich

Verbraucherzentrale Hamburg prüft Kreditverträge

Viele Verbraucher haben in den letzten Monaten laufende oder bereits abgewickelte Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen und bessere Konditionen mit ihren Kreditinstituten aushandeln können. Für Immobilienkredite, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 unterzeichnet wurden, erlischt am 21. Juni 2016 das ewige Widerrufsrecht. Kreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, können hingegen weiterhin widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht standhält. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die Kreditnehmern rät, auch neuere Verträge prüfen zu lassen.

„Auch bei Immobilienkreditverträgen, die später abgeschlossen wurden, sind Belehrungen häufig noch so fehlerhaft, dass Verbraucher gute Aussichten haben, ihre Forderungen durchzusetzen“, meint Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Es sei damit zu rechnen, dass zu diesen Verträgen in nächster Zeit höchstrichterliche Entscheidungen gefällt werden. „Wer seinen Vertrag mit Hilfe eines Widerrufs rückabwickelt und einen neuen zu einem günstigeren Zinssatz abschließt, kann meistens eine Menge Geld sparen.“ Seit Jahren sind die Zinsen für Immobilienkredite schrittweise gefallen – für Darlehen mit zehnjähriger Zinsfestschreibung beispielsweise von durchschnittlich 4 Prozent im Jahr 2010 auf nunmehr rund 1,5 Prozent. „Der Zinsvorteil für die Verbraucher beläuft sich also auch bei neueren Verträgen auf einige Prozentpunkte pro Jahr und damit schnell auf mehrere tausend Euro“, erklärt Krolzik. 

Für Verbraucher, die ihr Immobiliendarlehen vorzeitig gekündigt haben und deswegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, kann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ebenfalls bares Geld bedeuten. Ist der Widerruf des Vertrags erfolgreich, können sie die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen. „Davon profitieren beispielsweise Menschen, die ihre Immobilie verkaufen und aus ihrem laufenden Kredit aussteigen mussten“, sagt Krolzik.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geben Verbrauchern die Möglichkeit, noch Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen, weil die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund falscher Informationen nicht begonnen hat. Die Juristen der Verbraucherzentrale Hamburg haben in den letzten drei Jahren mehrere tausend Verträge rechtlich beurteilt. 

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten des Widerrufs von Immobiliendarlehen und zum Angebot der Vertragsprüfung sind online zu finden unter www.vzhh.de.


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