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Beratung Lebensversicherung

Lebens- und Rentenversicherung

Stornoabzug der Debeka ist rechtswidrig

Wenn Versicherte ihre private Rentenversicherung kündigen, muss der Stornoabzug zuvor vertraglich vereinbart, angemessen und klar beziffert sein. Wir haben die Debeka wegen einer diesbezüglich intransparenten Klausel verklagt und vor dem Oberlandesgericht Koblenz gewonnen. Lassen Sie Ihren Debeka-Vertrag prüfen.

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Lebens- und Rentenversicherung

Kein Überschuss im Überfluss

Die Lebensversicherer R+V und Condor haben Kundinnen und Kunden über Jahre einen Teil ihrer Bewertungsreserven vorenthalten. Diese Überschüsse zahlen sie jetzt nachträglich aus. Wir vermuten, dass auch Versicherte anderer Anbieter betroffen sind. Mit unserem Musterbrief können Sie Ihren Versicherer auffordern, die Berechnung der Überschüsse zu prüfen.

Lebens- und Rentenversicherung

Versicherer besteht auf Auszahlung

In vielen kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen ist eine sogenannte Abrufphase vereinbart. Innerhalb dieses Zeitfensters können Versicherungsnehmer ihre Versicherungssumme oder Rente abrufen. Manchmal rechnet es sich, diese Phase voll auszuschöpfen und den Vertrag bis zum Ende zu besparen. Doch das liegt nicht im Interesse der Versicherer, denn sie müssen alte Verträge weiter hoch verzinsen.